Keine Patente auf Tiere und Pflanzen: Bundesministerin Aigner begrüßt Änderung des Patentgesetzes

Kurzfassung: Keine Patente auf Tiere und Pflanzen: Bundesministerin Aigner begrüßt Änderung des PatentgesetzesDer Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend eine Änderung des Patentgesetzes beschlossen. Ilse Ai ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 28.06.2013] Keine Patente auf Tiere und Pflanzen: Bundesministerin Aigner begrüßt Änderung des Patentgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend eine Änderung des Patentgesetzes beschlossen. Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, begrüßt die Änderung als "wichtiges Signal im Kampf gegen Patente auf Pflanzen und Tiere".
Mit der Änderung wird klargestellt, dass das - für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren bestehende - Patentverbot auch für daraus gewonnene Pflanzen und Tiere sowie das zu ihrer Erzeugung bestimmte Material wie Saatgut, Sperma, Eizellen und Embryonen gilt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich stets dafür eingesetzt, dass die Verfügbarkeit von landwirtschaftlichen Pflanzen und Tieren nicht durch Patente eingeschränkt wird. Für Züchter und Landwirte ist der weitgehend freie Zugang zu den genetischen Ressourcen eine Grundvoraussetzung für ihre Arbeit.
Vor diesem Hintergrund ist die Änderung des deutschen Patentgesetzes, mit der die nationalen Auslegungsmöglichkeiten der EU-Biopatent-Richtlinie ausgeschöpft werden, ein erster wichtiger Schritt mit Signalwirkung für die europäische Patent-Erteilungspraxis. Auf EU-Ebene wird sich das Bundeslandwirtschaftsministerium weiter mit Nachdruck für eindeutige Regelungen einsetzen.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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