Soforthilfen für Hochwasserschäden in der Landwirtschaft gemeinsam mit allen betroffenen Bundesländern vereinbart

Kurzfassung: Soforthilfen für Hochwasserschäden in der Landwirtschaft gemeinsam mit allen betroffenen Bundesländern vereinbartFast eine halbe Million Hektar Agrarland von Hochwasser betroffenNach dem verheerend ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 28.06.2013] Soforthilfen für Hochwasserschäden in der Landwirtschaft gemeinsam mit allen betroffenen Bundesländern vereinbart

Fast eine halbe Million Hektar Agrarland von Hochwasser betroffen
Nach dem verheerenden Hochwasser und den Überschwemmungen im Mai und Juni, die auch tausende landwirtschaftlicher Betriebe stark in Mitleidenschaft gezogen haben, sind zwischen Bund und Ländern die entscheidenden Weichen für die konkrete Umsetzung der vereinbarten Hilfsmaßnahmen gestellt worden.
"Jeder Euro Soforthilfe der Länder wird durch uns mit einem Euro ergänzt. Wir haben mit neun Bundesländern Verwaltungsvereinbarungen geschlossen, um die Bundesbeteiligung an Soforthilfen der Länder rechtlich abzusichern", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner heute in Berlin. Damit erhält die bereits angelaufene und dringend benötigte finanzielle Unterstützung vor Ort jetzt auch die nötige rechtliche Grundlage.
Das BMELV stellt nach heutigem Stand insgesamt über 60 Millionen Euro aus Bundesmitteln bereit, die von den betroffenen Ländern für landeseigene Hilfsprogramme im Agrarsektor genutzt werden können. Zusammen mit den Landesmitteln werden dadurch über 120 Millionen Euro an Soforthilfen für die Land,- Forst- und Fischereiwirtschaft eingesetzt werden.
Aigner appellierte an die Länder, die Hilfen für die betroffenen Betriebe schnell umzusetzen: "Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern schnell gehandelt und ihr Versprechen eingelöst, unbürokratisch und rasch zu helfen." Entscheidend sei, dass die konkreten Maßnahmen und finanziellen Mitteln bei den Betroffenen auch zügig ankommen. Nunmehr liege es an den Ländern Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern, Hessen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die Hilfsprogramme so schnell wie möglich anlaufen zu lassen.
Wie berichtet, beteiligt sich der Bund mit 50 Prozent an den Hilfsprogrammen der Länder für vom Hochwasser betroffene Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Im Rahmen der Programme können Aufwuchsschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ebenso wie der Verlust von Vieh sowie Schäden an Wirtschaftsgütern, Betriebsgebäuden, Maschinen, Anlagen, Flächen und Betriebsmitteln ausgeglichen werden. Die Soforthilfen können gemäß dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Aufbauhilfegesetzes aus dem Solidaritätsfonds zur Beseitigung der Hochwasserschäden erstattet werden.
Der finanzielle Schaden für die Landwirtschaft beläuft sich nach vorläufiger Einschätzung der Bundesländer bisher insgesamt auf rund 400 Millionen Euro. Hier verzeichnen Bayern und Sachsen-Anhalt mit jeweils rund 117 Millionen Euro die höchsten Hochwasser-Schäden, gefolgt von Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.
Aus einer aktuellen Erhebung des Bundeslandwirtschaftsministeriums geht hervor, dass deutschlandweit fast eine halbe Million Hektar Agrarland durch Überschwemmung und Starkregen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die aktuelle Schadensstatistik weist 498.708 Hektar aus - fast 70.000 Hektar mehr als bei der vorangegangenen Erhebung zwei Wochen zuvor. Mit Abstand am stärksten betroffen ist das Bundesland Sachsen-Anhalt mit rund 117.000 Hektar. Starke Schäden melden auch Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium betont, bei den aktuellen Zahlen handele es sich noch immer um eine vorläufige Schätzung, da die Schadenserhebung noch nicht in allen Regionen abgeschlossen ist. Auf vielen Feldern und Höfen steht noch immer das Wasser. Erst wenn sich die Wassermassen überall zurückgezogen haben, kann das tatsächliche Ausmaß der Schäden abschließend bewertet werden.
Bundesministerin Aigner, die sich in den vergangenen Tagen in Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt selbst ein Bild von der Lage gemacht hatte, würdigte angesichts der Hochwasserkatastrophe die große Solidarität unter den Landwirten: "Es ist beeindruckend zu sehen, wie die Bevölkerung in den Katastrophengebieten zusammensteht. Jeder packt an und hilft dem anderen. Auf diese Solidarität kann der Berufsstand stolz sein."

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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