NABU begrüßt Gesetzentwurf zur Endlagerung von Atommüll

Kurzfassung: NABU begrüßt Gesetzentwurf zur Endlagerung von AtommüllTschimpke: Ergebnisoffene Standortsuche endlich möglichBerlin - Der NABU begrüßt das heute im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellte ...
[NABU - Naturschutzbund Deutschland - 28.06.2013] NABU begrüßt Gesetzentwurf zur Endlagerung von Atommüll

Tschimpke: Ergebnisoffene Standortsuche endlich möglich
Berlin - Der NABU begrüßt das heute im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellte Gesetz zur Endlagerung von Atommüll. "Die Gefahr, Gorleben als endgültigen Standort für Atommüll zu zementieren, wäre damit gebannt. Damit würde eine ergebnisoffene Suche wahrscheinlicher", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Künftig soll eine Kommission, bestehend aus unabhängigen Experten, Zivilgesellschaft und Politik - letztere ohne Stimmrecht - die Kriterien für die Suche erarbeiten. Aus Gorleben gewonnene Erkenntnisse sollen dabei nicht in die neue Bewertung einfließen. Damit wird die Grundlage für ein vergleichendes Verfahren mit neuen Mindestanforderungen sowie Ausschluss- und Abwägungskriterien gelegt. "Wenn die Kommission Ende 2015 die Grundlagen für die Suche erarbeitet hat, müssen sie zu einer Überarbeitung des jetzt beschlossenen Gesetzes führen", forderte Tschimpke.
Ende Mai hatte die Bundesregierung zum jetzigen Standortauswahlgesetz ein Forum zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Dies entlässt die Politik allerdings nicht aus ihrer Verantwortung, eine weitergehende Öffentlichkeitsbeteiligung am Suchverfahren zu organisieren. Daran ändere auch die Besetzung der Kommission mit acht Vertretern der Zivilgesellschaft wenig. "Die Bevölkerung muss an den Entscheidungsprozessen zu möglichen Standorten angemessen beteiligt werden. Nur so kann das Vertrauen der Bürger in eine faire und transparente Endlagersuche hergestellt werden", sagte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg.
Trotz der überhasteten Einbringung des Standortauswahlgesetzes berücksichtigt der Entwurf weitere wichtige Forderungen des NABU. Dazu zählt, dass die verantwortlichen Atomkraftwerksbetreiber nach dem Verursacherprinzip für die Kosten der vergleichbaren Standortsuche aufkommen müssen. Die Möglichkeit, Atommüll ins Ausland zu transportieren, wird es nicht geben.

Für Rückfragen: Ulf Sieberg, NABU-Energieexperte, Tel. 030-284984-1521
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