28.06.2013 15:37 Uhr in Energie & Umwelt von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Altmaier: Endlagersuchgesetz stärkt den demokratischen Konsens in Deutschland!
Kurzfassung: Altmaier: Endlagersuchgesetz stärkt den demokratischen Konsens in Deutschland!Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Daz ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 28.06.2013] Altmaier: Endlagersuchgesetz stärkt den demokratischen Konsens in Deutschland!
Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Dazu erklärt Bundesumweltminister Peter Altmaier:
"Mit dem heutigen Beschluss besiegelt das Parlament den Durchbruch, den Bund und Länder über die Parteigrenzen hinweg in den politischen Konsensgesprächen am 9. April erzielt haben. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie haben wir die Grundlage geschaffen, auch die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle im gesamtgesellschaftlichen Konsens zu lösen. Damit beenden wir den seit Jahrzehnten bestehenden Konflikt um ein atomares Endlager. Dass es möglich war und ist, so schwierige Fragen wie die Endlagersuche im demokratischen Konsens von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen zu verabschieden, unterstreicht eindrucksvoll die Funktionsfähigkeit des demokratischen Grundkonsenses in Deutschland.
Mit dem Standortauswahlgesetz wird ein Fahrplan für die Suche nach einem Endlager erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Jetzt geht es darum, einen Standort zu finden und nicht zu verhindern. Damit haben sich die Voraussetzungen grundlegend geändert. Wir wollen den bestmöglichen Standort finden, dabei ist Sicherheit das oberste Gebot: für die Menschen, für die Umwelt und die Natur sowie für die Lagerung der hochradioaktiven Abfälle über eine unvorstellbar lange Zeit hinweg. Der Suchprozess ist demokratisch legitimiert, transparent und nachvollziehbar, unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Nur so können wir das notwendige Vertrauen und die erforderliche Akzeptanz schaffen. Es gibt weder Vorfestlegungen auf Gesteinsformationen noch auf einzelne Standorte. Es wird aber auch kein einzelner Standort, wie Gorleben, von vornherein ausgeschlossen. Damit wird ein ergebnisoffenes Verfahren gewährleistet.
Es ist die Aufgabe unserer Generation, den Grundstein für eine Lösung für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu suchen. Dieser Verantwortung ist die Politik gerecht geworden. Die Hinterlassenschaft der Kernenergienutzung können wir nicht unseren Kindern und Enkelkindern anlasten. Wenn der Bundesrat am 5. Juli das Gesetz verabschiedet hat, geht die Arbeit erst wirklich los. Deshalb muss allen Beteiligten klar sein, dass wir uns auf dem Erreichten nicht ausruhen können. Um das Gesetz in der praktischen Arbeit und im Detail umsetzen zu können, brauchen wir auch zukünftig den parteiübergreifenden Konsens von Bund und Ländern."
Das Standortauswahlverfahren soll eine pluralistisch besetzte Kommission, bestehend aus 33 Mitgliedern, vorbereiten. Die Kommission wird mit Vertretern der Wissenschaft, der gesellschaftlichen Gruppen sowie des Bundestages und des Bundesrates besetzt werden. Diese soll bis Ende 2015 Vorschläge erarbeiten, u. a. zu den Sicherheitsanforderungen sowie wirtsgesteinsspezifische Ausschluss- und Auswahlkriterien. Die Entscheidung über die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag per Gesetz, dazu gehören am Ende des Verfahrens auch die Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige Erkundungen. Bei der Entscheidung über die unterirdisch zu erkundenden Standorte soll auch gerichtlicher Rechtsschutz gewährt werden.
Die 26 Castor-Behälter, die aus dem Ausland zurückgenommen werden müssen, sollen nicht mehr nach Gorleben transportiert werden, sondern in standortnahe Zwischenlager gebracht werden. Dazu soll bis Anfang 2014 zusammen mit den Betreibern ein Konzept erarbeitet werden. Um ein wissenschaftsbasiertes Such- und Auswahlverfahren zu gewährleisten, wird ein Bundesamt für kerntechnische Entsorgung eingerichtet. Mit diesem neuen Amt wird der von der EU vorgegebene Grundsatz der Trennung von Betreiber und Aufsichtsbehörde verwirklicht. Das Amt wird im Laufe des nächsten Jahres aufgebaut.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Stresemannstraße 128-130
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 0 1888 305-0
Telefax: 0 1888305-2016
Mail: presse@bmu.bund.de
URL: http://www.bmu.de
Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Dazu erklärt Bundesumweltminister Peter Altmaier:
"Mit dem heutigen Beschluss besiegelt das Parlament den Durchbruch, den Bund und Länder über die Parteigrenzen hinweg in den politischen Konsensgesprächen am 9. April erzielt haben. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie haben wir die Grundlage geschaffen, auch die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle im gesamtgesellschaftlichen Konsens zu lösen. Damit beenden wir den seit Jahrzehnten bestehenden Konflikt um ein atomares Endlager. Dass es möglich war und ist, so schwierige Fragen wie die Endlagersuche im demokratischen Konsens von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen zu verabschieden, unterstreicht eindrucksvoll die Funktionsfähigkeit des demokratischen Grundkonsenses in Deutschland.
Mit dem Standortauswahlgesetz wird ein Fahrplan für die Suche nach einem Endlager erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Jetzt geht es darum, einen Standort zu finden und nicht zu verhindern. Damit haben sich die Voraussetzungen grundlegend geändert. Wir wollen den bestmöglichen Standort finden, dabei ist Sicherheit das oberste Gebot: für die Menschen, für die Umwelt und die Natur sowie für die Lagerung der hochradioaktiven Abfälle über eine unvorstellbar lange Zeit hinweg. Der Suchprozess ist demokratisch legitimiert, transparent und nachvollziehbar, unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Nur so können wir das notwendige Vertrauen und die erforderliche Akzeptanz schaffen. Es gibt weder Vorfestlegungen auf Gesteinsformationen noch auf einzelne Standorte. Es wird aber auch kein einzelner Standort, wie Gorleben, von vornherein ausgeschlossen. Damit wird ein ergebnisoffenes Verfahren gewährleistet.
Es ist die Aufgabe unserer Generation, den Grundstein für eine Lösung für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu suchen. Dieser Verantwortung ist die Politik gerecht geworden. Die Hinterlassenschaft der Kernenergienutzung können wir nicht unseren Kindern und Enkelkindern anlasten. Wenn der Bundesrat am 5. Juli das Gesetz verabschiedet hat, geht die Arbeit erst wirklich los. Deshalb muss allen Beteiligten klar sein, dass wir uns auf dem Erreichten nicht ausruhen können. Um das Gesetz in der praktischen Arbeit und im Detail umsetzen zu können, brauchen wir auch zukünftig den parteiübergreifenden Konsens von Bund und Ländern."
Das Standortauswahlverfahren soll eine pluralistisch besetzte Kommission, bestehend aus 33 Mitgliedern, vorbereiten. Die Kommission wird mit Vertretern der Wissenschaft, der gesellschaftlichen Gruppen sowie des Bundestages und des Bundesrates besetzt werden. Diese soll bis Ende 2015 Vorschläge erarbeiten, u. a. zu den Sicherheitsanforderungen sowie wirtsgesteinsspezifische Ausschluss- und Auswahlkriterien. Die Entscheidung über die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag per Gesetz, dazu gehören am Ende des Verfahrens auch die Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige Erkundungen. Bei der Entscheidung über die unterirdisch zu erkundenden Standorte soll auch gerichtlicher Rechtsschutz gewährt werden.
Die 26 Castor-Behälter, die aus dem Ausland zurückgenommen werden müssen, sollen nicht mehr nach Gorleben transportiert werden, sondern in standortnahe Zwischenlager gebracht werden. Dazu soll bis Anfang 2014 zusammen mit den Betreibern ein Konzept erarbeitet werden. Um ein wissenschaftsbasiertes Such- und Auswahlverfahren zu gewährleisten, wird ein Bundesamt für kerntechnische Entsorgung eingerichtet. Mit diesem neuen Amt wird der von der EU vorgegebene Grundsatz der Trennung von Betreiber und Aufsichtsbehörde verwirklicht. Das Amt wird im Laufe des nächsten Jahres aufgebaut.
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