Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren: (28.06.2013)
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Unterlassene Dopplersonographie bei peripherer Arterienverschlusserkrankung, LG Düsseldorf, Az. 3 O 312/09Kurzfassung: Der Kläger erlitt 2004 einen Arbeitsunfall, wobei er mit dem Fuß umknickte und eine WeberB-Fraktur erlitt. Im Krankenhaus der Beklagten zu 1) erfolgte eine operative Versorgung. Postoperativ litt er an erheblichen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Er wurde mehrfach bei der Beklagten zu 1) vorstellig, ohne dass jedoch eine Dopplersonographie vorgenommen wurde. Erst Monate später diagnostizierten Mediziner eine arterielle Verschlusserkrankung.
[Ciper & Coll. - 28.06.2013] Landgericht Düsseldorf - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Unterlassene Dopplersonographie bei peripherer Arterienverschlusserkrankung, LG Düsseldorf, Az. 3 O 312/09
Chronologie:
Der Kläger erlitt 2004 einen Arbeitsunfall, wobei er mit dem Fuß umknickte und eine WeberB-Fraktur erlitt. Im Krankenhaus der Beklagten zu 1) erfolgte eine operative Versorgung. Postoperativ litt er an erheblichen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Er wurde mehrfach bei der Beklagten zu 1) vorstellig, ohne dass jedoch eine Dopplersonographie vorgenommen wurde. Erst Monate später diagnostizierten Mediziner eine arterielle Verschlusserkrankung.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorgang mittels eines Fachchirurgen werten lassen, der der Beklagten grobe Fehler konstatierte. Da die Beklagte nicht zu einem Vergleich bereit war, verurteilte das Gericht diese zur Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie materieller Kosten. Den Streitwert legte das Gericht im hohen fünfstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Prozessvertreter der Beklagten hatten schriftsätzlich vorgetragen, das die gutachterlichen Ausführungen des Sachverständigen "unverwertbar" seien und weiter, dass hierdurch das Ermessen des Gerichtes auf Null reduziert sei. Das sah das streitentscheidende Gericht anders und verurteilte die Beklagten nach vierjähriger Prozessdauer, so Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM.
Unterlassene Dopplersonographie bei peripherer Arterienverschlusserkrankung, LG Düsseldorf, Az. 3 O 312/09
Chronologie:
Der Kläger erlitt 2004 einen Arbeitsunfall, wobei er mit dem Fuß umknickte und eine WeberB-Fraktur erlitt. Im Krankenhaus der Beklagten zu 1) erfolgte eine operative Versorgung. Postoperativ litt er an erheblichen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Er wurde mehrfach bei der Beklagten zu 1) vorstellig, ohne dass jedoch eine Dopplersonographie vorgenommen wurde. Erst Monate später diagnostizierten Mediziner eine arterielle Verschlusserkrankung.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorgang mittels eines Fachchirurgen werten lassen, der der Beklagten grobe Fehler konstatierte. Da die Beklagte nicht zu einem Vergleich bereit war, verurteilte das Gericht diese zur Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie materieller Kosten. Den Streitwert legte das Gericht im hohen fünfstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Prozessvertreter der Beklagten hatten schriftsätzlich vorgetragen, das die gutachterlichen Ausführungen des Sachverständigen "unverwertbar" seien und weiter, dass hierdurch das Ermessen des Gerichtes auf Null reduziert sei. Das sah das streitentscheidende Gericht anders und verurteilte die Beklagten nach vierjähriger Prozessdauer, so Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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