Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren: (05.07.2013)
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Harnleiterverletzung beim Einsetzen von TFS-Bändern, LG Dortmund, Az. 4 O 279/10Kurzfassung: Die Klägerin litt unter Inkontinenz und begab sich deswegen in die Klink der Beklagten. Dort schlugen die Ärzte ihr den Einsatz von TFS-Bändern vor. Diese Operationstechnik ist in Deutschland bislang noch wenig praktiziert worden und sollte von einem Arzt aus Australien erfolgen. Konservative Behandlungsmethoden waren nicht möglich. Anlässlich der Operation kam es versehentlich zu einer Harnleiterverletzung.
[Ciper & Coll. - 05.07.2013] Landgericht Dortmund - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Harnleiterverletzung beim Einsetzen von TFS-Bändern, LG Dortmund, Az. 4 O 279/10
Chronologie:
Die Klägerin litt unter Inkontinenz und begab sich deswegen in die Klink der Beklagten. Dort schlugen die Ärzte ihr den Einsatz von TFS-Bändern vor. Diese Operationstechnik ist in Deutschland bislang noch wenig praktiziert worden und sollte von einem Arzt aus Australien erfolgen. Konservative Behandlungsmethoden waren nicht möglich. Anlässlich der Operation kam es versehentlich zu einer Harnleiterverletzung.
Verfahren:
Der gerichtliche Sachverständige führte aus, dass die Operation indiziert gewesen sei und das Risiko, das sich verwirklicht hat, auch bei gängen Operationsmethoden bestünde. Insoweit erachtet er zwar die Operation selbst als nicht fehlerhaft, allerdings hätte es postoperativ einer engmaschigen Nachkontrolle bedurft. Dadurch wäre die Harnleiterverletzung mindestens fünf Tage früher entdeckt worden und der Patientin der Leidensweg erspart geblieben.
Die Parteien einigten sich sodann auf Anraten des Gerichtes auf eine vergleichsweise Klärung der Angelegenheit. Das Gericht stellte den Streitwert im fünfstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Beklagtenseite hatte zunächst eine Vergleichssumme vorgeschlagen, die um die Hälfte unter derjenigen lag, die die Prozessvertreter der Klägerin für angemessen erachteten. Durch konsequente Verhandlung erreichte es der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt, den erwünschten Vergleichsbetrag zu erzielen.
Harnleiterverletzung beim Einsetzen von TFS-Bändern, LG Dortmund, Az. 4 O 279/10
Chronologie:
Die Klägerin litt unter Inkontinenz und begab sich deswegen in die Klink der Beklagten. Dort schlugen die Ärzte ihr den Einsatz von TFS-Bändern vor. Diese Operationstechnik ist in Deutschland bislang noch wenig praktiziert worden und sollte von einem Arzt aus Australien erfolgen. Konservative Behandlungsmethoden waren nicht möglich. Anlässlich der Operation kam es versehentlich zu einer Harnleiterverletzung.
Verfahren:
Der gerichtliche Sachverständige führte aus, dass die Operation indiziert gewesen sei und das Risiko, das sich verwirklicht hat, auch bei gängen Operationsmethoden bestünde. Insoweit erachtet er zwar die Operation selbst als nicht fehlerhaft, allerdings hätte es postoperativ einer engmaschigen Nachkontrolle bedurft. Dadurch wäre die Harnleiterverletzung mindestens fünf Tage früher entdeckt worden und der Patientin der Leidensweg erspart geblieben.
Die Parteien einigten sich sodann auf Anraten des Gerichtes auf eine vergleichsweise Klärung der Angelegenheit. Das Gericht stellte den Streitwert im fünfstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Beklagtenseite hatte zunächst eine Vergleichssumme vorgeschlagen, die um die Hälfte unter derjenigen lag, die die Prozessvertreter der Klägerin für angemessen erachteten. Durch konsequente Verhandlung erreichte es der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt, den erwünschten Vergleichsbetrag zu erzielen.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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