01.07.2013 09:06 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Englische Kapitallebensversicherung zu regelmäßigen Auszahlungen verpflichtet
Englische Kapitallebensversicherung zu regelmäßigen Auszahlungen verpflichtetKurzfassung: Ein britischer Lebensversicherer soll aus einer Kapitallebensversicherung selbst dann Auszahlungen an die Versicherungsnehmer leisten, wenn der Wert des noch verbleibenden Kapitals dies nicht hergibt.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 01.07.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Bremen entschied mit Urteil vom 06.06.2013 (Az.: 2 O 2469/11), dass ein großer britischer Lebensversicherer, der eine Kapitallebensversicherung anbiete, auch dann zu regelmäßigen Auszahlungen an die Versicherungsnehmer verpflichtet sei, wenn der Wert des noch verbleibenden Kapitals dies eigentlich nicht hergebe. Betroffen war ein Lebensversicherungsvertrag vom Typ "Wealthmaster Noble".
Das LG Bremen bezieht sich im Hinblick auf die Verfahrensweise der Lebensversicherung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) von Juli 2012 (Urteil vom 11.07.2012, Az.: IV ZR 122/11). Auch das LG Bremen hat die Verfahrensweise des Lebensversicherers, zunächst monatliche Zahlungen zu leisten und später zu erklären, weitere Auszahlungen nur dann vorzunehmen, wenn ausreichend Anteile vorhanden seien, für unzulässig erklärt.
Insbesondere sei für einen durchschnittlichen Verbraucher aus dem Versicherungsvertrag und dem Versicherungsschein nicht erkennbar gewesen, dass die dargestellten Zahlungen aus einer Beispielsrechnung unter dem Vorbehalt stünden, dass eine Gegenfinanzierung durch die Anteilswerte möglich sei. Die Leistungen seien im Versicherungsantrag und in dem Versicherungsschein ohne Einschränkungen dargestellt worden.
Zahlreiche weitere Verfahren mit gleicher Grundkonstellation sollen bundesweit bereits anhängig sein. Die bisherigen Entscheidungen der Gerichte liefern erste positive Nachrichten für die Anleger.
Betroffene Anleger sollten deshalb den Verlust des eingesetzten Kapitals nicht tatenlos hinnehmen. Sollten Anleger einen Schaden durch den Abschluss einer solchen Versicherung erlitten haben, oder sogar ein Darlehen für die Einzahlung in eine solche Versicherung aufgenommen haben, sollten diese einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.
Zunächst wird dieser überprüfen, ob eventuell beim Abschluss des Versicherungsvertrages falsch beraten worden ist, insbesondere ob zum einen mit falschen Angaben zu der Höhe der Renditen geworben worden ist und/oder die Risiken verschwiegen wurden.
Ein Anwalt wird auch mögliche, rechtliche Ansprüche gegen die britische Versicherung prüfen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.
Besonders Anlegern, die durch den Erwerb eines Versicherungsvertrages der britischen Versicherung auf Darlehensbasis einen Schaden erlitten haben, ist zu empfehlen, ihre Situation rechtlich von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarktrecht.html
Das LG Bremen bezieht sich im Hinblick auf die Verfahrensweise der Lebensversicherung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) von Juli 2012 (Urteil vom 11.07.2012, Az.: IV ZR 122/11). Auch das LG Bremen hat die Verfahrensweise des Lebensversicherers, zunächst monatliche Zahlungen zu leisten und später zu erklären, weitere Auszahlungen nur dann vorzunehmen, wenn ausreichend Anteile vorhanden seien, für unzulässig erklärt.
Insbesondere sei für einen durchschnittlichen Verbraucher aus dem Versicherungsvertrag und dem Versicherungsschein nicht erkennbar gewesen, dass die dargestellten Zahlungen aus einer Beispielsrechnung unter dem Vorbehalt stünden, dass eine Gegenfinanzierung durch die Anteilswerte möglich sei. Die Leistungen seien im Versicherungsantrag und in dem Versicherungsschein ohne Einschränkungen dargestellt worden.
Zahlreiche weitere Verfahren mit gleicher Grundkonstellation sollen bundesweit bereits anhängig sein. Die bisherigen Entscheidungen der Gerichte liefern erste positive Nachrichten für die Anleger.
Betroffene Anleger sollten deshalb den Verlust des eingesetzten Kapitals nicht tatenlos hinnehmen. Sollten Anleger einen Schaden durch den Abschluss einer solchen Versicherung erlitten haben, oder sogar ein Darlehen für die Einzahlung in eine solche Versicherung aufgenommen haben, sollten diese einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.
Zunächst wird dieser überprüfen, ob eventuell beim Abschluss des Versicherungsvertrages falsch beraten worden ist, insbesondere ob zum einen mit falschen Angaben zu der Höhe der Renditen geworben worden ist und/oder die Risiken verschwiegen wurden.
Ein Anwalt wird auch mögliche, rechtliche Ansprüche gegen die britische Versicherung prüfen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.
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Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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