GRP Rainer LLP

Vorsatzhaftung nicht durch vertragliche Verfallklausel ausgeschlossen
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Laut dem Bundesarbeitsgericht gilt eine arbeitsvertragliche Verfallklausel nicht unbedingt auch für die bereits gesetzlich geregelten Fälle. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/84425

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Vorsatzhaftung nicht durch vertragliche Verfallklausel ausgeschlossen" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Vorsatzhaftung nicht durch vertragliche Verfallklausel ausgeschlossen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.