01.07.2013 11:03 Uhr in Auto & Motorrad von Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Ferienreiseverordnung gilt vom 1. Juli bis zum 31. August 2013
Kurzfassung: Ferienreiseverordnung gilt vom 1. Juli bis zum 31. August 2013Ramsauer: Erleichterungen für den Ferienverkehr 2013Um Staus und Stress für die Autofahrer in der Ferienreisezeit zu minimieren, wird ne ...
[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) - 01.07.2013] Ferienreiseverordnung gilt vom 1. Juli bis zum 31. August 2013
Ramsauer: Erleichterungen für den Ferienverkehr 2013
Um Staus und Stress für die Autofahrer in der Ferienreisezeit zu minimieren, wird neben dem ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw in der Ferienreisezeit auch ein befristetes Samstagsfahrverbot für Lkw verhängt: Die Verbotszeiten gelten an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August jeweils in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr. Die Ferienreiseverordnung tritt am 1. Juli in Kraft.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
"Mit den Fahrverboten für Lkw auch an Samstagen entlasten wir unsere Straßen. Wer jetzt in den wohlverdienten Sommerurlaub startet und für die Reise das Auto wählt, sollte sich dennoch früh informieren, wann und auf welchen Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Es lohnt sich, gut vorbereitet zu sein und zu fahren, wenn nicht alle fahren."
Informationen über Baustellen auf Bundesautobahnen finden Sie u.a. bei der Bundesanstalt für Straßenwesen unter www.bast.de/baustelleninfo. Außerdem unterrichtet erstmals eine neue Internetseite über die aktuelle Verkehrssituation auf den Alpenstrecken, die gerade während der Ferienzeit besonders belastet sind: www.acrossthealps.org (http://www.acrossthealps.org)
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW gilt nach 30 Abs. 3 StVO für das gesamte Straßennetz unverändert und wird durch das Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit durch die Ferienreiseverordnung ergänzt. Das Verbot betrifft Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhänger. Die Regelung nimmt den Kombinierten Verkehr und die Beförderung von bestimmten frischen Lebensmitteln und Leerfahrten, die in Zusammenhang mit diesen Fahrten stehen von den Verbotsstrecken aus. Ausnahmegenehmigungen können in begründeten Fällen bei den jeweils zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden beantragt werden.
Alle Verbotsstrecken sind auf der Internetseite des BMVBS (siehe Interner Link) einsehbar. Über dieses erweiterte Fahrverbot in den Sommerferien wurden alle zuständigen Behörden im In- und Ausland informiert.
Interne Links: http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrsteilnehmer/Berufskraftfahrer/Lkw-Fahrverbot/lkw-fahrverbot_node.html
Externe Links: http://www.bast.de/baustelleninfo http://www.acrossthealps.org
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/2008-0
Telefax: 030/2008-3060
Mail: Ref-Presse@bmvbw.bund.de
URL: http://www.bmvbw.de
Ramsauer: Erleichterungen für den Ferienverkehr 2013
Um Staus und Stress für die Autofahrer in der Ferienreisezeit zu minimieren, wird neben dem ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw in der Ferienreisezeit auch ein befristetes Samstagsfahrverbot für Lkw verhängt: Die Verbotszeiten gelten an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August jeweils in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr. Die Ferienreiseverordnung tritt am 1. Juli in Kraft.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
"Mit den Fahrverboten für Lkw auch an Samstagen entlasten wir unsere Straßen. Wer jetzt in den wohlverdienten Sommerurlaub startet und für die Reise das Auto wählt, sollte sich dennoch früh informieren, wann und auf welchen Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Es lohnt sich, gut vorbereitet zu sein und zu fahren, wenn nicht alle fahren."
Informationen über Baustellen auf Bundesautobahnen finden Sie u.a. bei der Bundesanstalt für Straßenwesen unter www.bast.de/baustelleninfo. Außerdem unterrichtet erstmals eine neue Internetseite über die aktuelle Verkehrssituation auf den Alpenstrecken, die gerade während der Ferienzeit besonders belastet sind: www.acrossthealps.org (http://www.acrossthealps.org)
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW gilt nach 30 Abs. 3 StVO für das gesamte Straßennetz unverändert und wird durch das Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit durch die Ferienreiseverordnung ergänzt. Das Verbot betrifft Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhänger. Die Regelung nimmt den Kombinierten Verkehr und die Beförderung von bestimmten frischen Lebensmitteln und Leerfahrten, die in Zusammenhang mit diesen Fahrten stehen von den Verbotsstrecken aus. Ausnahmegenehmigungen können in begründeten Fällen bei den jeweils zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden beantragt werden.
Alle Verbotsstrecken sind auf der Internetseite des BMVBS (siehe Interner Link) einsehbar. Über dieses erweiterte Fahrverbot in den Sommerferien wurden alle zuständigen Behörden im In- und Ausland informiert.
Interne Links: http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrsteilnehmer/Berufskraftfahrer/Lkw-Fahrverbot/lkw-fahrverbot_node.html
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Weitere Informationen
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS),
, 10115 Berlin, Deutschland
Tel.: 030/2008-0; http://www.bmvbw.de
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