Ferienreiseverordnung gilt vom 1. Juli bis zum 31. August 2013

Kurzfassung: Ferienreiseverordnung gilt vom 1. Juli bis zum 31. August 2013Ramsauer: Erleichterungen für den Ferienverkehr 2013Um Staus und Stress für die Autofahrer in der Ferienreisezeit zu minimieren, wird ne ...
[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) - 01.07.2013] Ferienreiseverordnung gilt vom 1. Juli bis zum 31. August 2013

Ramsauer: Erleichterungen für den Ferienverkehr 2013
Um Staus und Stress für die Autofahrer in der Ferienreisezeit zu minimieren, wird neben dem ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw in der Ferienreisezeit auch ein befristetes Samstagsfahrverbot für Lkw verhängt: Die Verbotszeiten gelten an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August jeweils in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr. Die Ferienreiseverordnung tritt am 1. Juli in Kraft.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
"Mit den Fahrverboten für Lkw auch an Samstagen entlasten wir unsere Straßen. Wer jetzt in den wohlverdienten Sommerurlaub startet und für die Reise das Auto wählt, sollte sich dennoch früh informieren, wann und auf welchen Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Es lohnt sich, gut vorbereitet zu sein und zu fahren, wenn nicht alle fahren."
Informationen über Baustellen auf Bundesautobahnen finden Sie u.a. bei der Bundesanstalt für Straßenwesen unter www.bast.de/baustelleninfo. Außerdem unterrichtet erstmals eine neue Internetseite über die aktuelle Verkehrssituation auf den Alpenstrecken, die gerade während der Ferienzeit besonders belastet sind: www.acrossthealps.org (http://www.acrossthealps.org)
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW gilt nach 30 Abs. 3 StVO für das gesamte Straßennetz unverändert und wird durch das Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit durch die Ferienreiseverordnung ergänzt. Das Verbot betrifft Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhänger. Die Regelung nimmt den Kombinierten Verkehr und die Beförderung von bestimmten frischen Lebensmitteln und Leerfahrten, die in Zusammenhang mit diesen Fahrten stehen von den Verbotsstrecken aus. Ausnahmegenehmigungen können in begründeten Fällen bei den jeweils zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden beantragt werden.
Alle Verbotsstrecken sind auf der Internetseite des BMVBS (siehe Interner Link) einsehbar. Über dieses erweiterte Fahrverbot in den Sommerferien wurden alle zuständigen Behörden im In- und Ausland informiert.
Interne Links: http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrsteilnehmer/Berufskraftfahrer/Lkw-Fahrverbot/lkw-fahrverbot_node.html
Externe Links: http://www.bast.de/baustelleninfo http://www.acrossthealps.org
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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Die Aufgaben Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind in einem Ministerium vereinigt. Das BMVBS ist damit das wichtigste Investitionsressort der Bundesregierung. Hier sind alle Zuständigkeiten des Bundes für verkehrliche und bauliche Infrastrukturen gebündelt: Bundesfernstraßen, Schienen- und Wasserwege, Städtebau, Stadtentwicklung und Raumordnung. Als herausragendes Innovationsministerium gibt das BMVBS Impulse für die Verkehrstechnologie und die Bauwirtschaft. In der Luftfahrt, in der Satellitennavigation, bei neuen Antrieben und Kraftstoffen, bei energiesparenden Bauweisen sorgen die Experten des Ministeriums für gute Rahmenbedingungen. Das Ministerium ist an den Standorten Berlin und Bonn mit insgesamt 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig. Gemeinsam mit den nachgeordneten Behörden schaffen sie Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Seit dem 22. 11. 2005 ist Wolfgang Tiefensee Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
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