01.07.2013 13:51 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Tierschutzbund
Niedersachsen: Ab heute neue Regelungen für Hundehalter
Kurzfassung: Niedersachsen: Ab heute neue Regelungen für HundehalterDeutscher Tierschutzbund empfiehlt zudem Registrierung im Deutschen HaustierregisterAb heute müssen alle Hundehalter in Niedersachen ihr Tier b ...
[Deutscher Tierschutzbund - 01.07.2013] Niedersachsen: Ab heute neue Regelungen für Hundehalter
Deutscher Tierschutzbund empfiehlt zudem Registrierung im Deutschen Haustierregister
Ab heute müssen alle Hundehalter in Niedersachen ihr Tier bei einem neu geschaffenen Landeshunderegister kostenpflichtig registrieren. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Niedersachsen empfehlen zusätzlich eine kostenlose Registrierung im Deutschen Haustierregister (DHR). Die Daten im Landesregister werden nicht vernetzt, das erschwert eine Rückvermittlung. Damit aber die Rückvermittlung von vermissten Tieren, vor allem auch außerhalb der Grenzen Niedersachsens, reibungslos funktioniert, sollte das DHR genutzt werden.
Egal ob Hund, Katze, Vogel oder Pferd - das DHR hilft seit 1981 Menschen, ihre verloren gegangenen Haustiere wiederzufinden. Das DHR gibt etwa Vermisstenmeldungen nicht nur an die 700 dem Verband angeschlossenen Tierschutzvereine und über 500 Tierheime weiter, sondern auch an andere deutsche und europäische Tierregister. Durch diese Vernetzung kann auf über 5 Millionen Daten zugegriffen werden. Nur so können Haustiere schnell wieder an ihre Besitzer zurückgeführt werden. Die Registrierung ist unter www.registrier-dein-tier.de unkompliziert und ohne Zusatzkosten für den Halter möglich.
Gemäß dem neuen Hundegesetz in Niedersachsen muss sich jeder Hundehalter ab dem 1. Juli gebührenpflichtig bei der KSN (Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH) anmelden. Die zentrale Aufgabe dieses Melderegisters ist es, den Gemeinden die Zuordnung des Hundes zum Halter zu ermöglichen. Auch Eigenschaften zur Gefährlichkeit des Hundes sollen gesammelt werden. Die Rückvermittlung z. B. von entlaufenen Tieren steht aber nicht im Vordergrund. Hierfür empfiehlt sich die parallele Registrierung - auch aufgrund der vorhandenen länderübergreifenden Vernetzung - im DHR.
Niedersächsisches Hundegesetz
Niedersachsen setzt auf Gefahrenprävention und nicht auf pauschale Vorverurteilung von Hunden bestimmter Rassen. Auch mit dem Gesetz über das Halten von Hunden hat Niedersachsen Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes berücksichtigt.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Telefon: +49-(0)228-60496-24
Telefax: +49-(0)228-60496-41
Mail: presse@tierschutzbund.de
Deutscher Tierschutzbund empfiehlt zudem Registrierung im Deutschen Haustierregister
Ab heute müssen alle Hundehalter in Niedersachen ihr Tier bei einem neu geschaffenen Landeshunderegister kostenpflichtig registrieren. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Niedersachsen empfehlen zusätzlich eine kostenlose Registrierung im Deutschen Haustierregister (DHR). Die Daten im Landesregister werden nicht vernetzt, das erschwert eine Rückvermittlung. Damit aber die Rückvermittlung von vermissten Tieren, vor allem auch außerhalb der Grenzen Niedersachsens, reibungslos funktioniert, sollte das DHR genutzt werden.
Egal ob Hund, Katze, Vogel oder Pferd - das DHR hilft seit 1981 Menschen, ihre verloren gegangenen Haustiere wiederzufinden. Das DHR gibt etwa Vermisstenmeldungen nicht nur an die 700 dem Verband angeschlossenen Tierschutzvereine und über 500 Tierheime weiter, sondern auch an andere deutsche und europäische Tierregister. Durch diese Vernetzung kann auf über 5 Millionen Daten zugegriffen werden. Nur so können Haustiere schnell wieder an ihre Besitzer zurückgeführt werden. Die Registrierung ist unter www.registrier-dein-tier.de unkompliziert und ohne Zusatzkosten für den Halter möglich.
Gemäß dem neuen Hundegesetz in Niedersachsen muss sich jeder Hundehalter ab dem 1. Juli gebührenpflichtig bei der KSN (Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH) anmelden. Die zentrale Aufgabe dieses Melderegisters ist es, den Gemeinden die Zuordnung des Hundes zum Halter zu ermöglichen. Auch Eigenschaften zur Gefährlichkeit des Hundes sollen gesammelt werden. Die Rückvermittlung z. B. von entlaufenen Tieren steht aber nicht im Vordergrund. Hierfür empfiehlt sich die parallele Registrierung - auch aufgrund der vorhandenen länderübergreifenden Vernetzung - im DHR.
Niedersächsisches Hundegesetz
Niedersachsen setzt auf Gefahrenprävention und nicht auf pauschale Vorverurteilung von Hunden bestimmter Rassen. Auch mit dem Gesetz über das Halten von Hunden hat Niedersachsen Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes berücksichtigt.
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