02.07.2013 10:08 Uhr in Computer & Internet von HS - Hamburger Software
Sonderregelung für Betriebe in Flutregionen: Software von HS rechnet SV-Beitragserstattung bei Kurzarbeit ab
Kurzfassung: Sonderregelung für Betriebe in Flutregionen: Software von HS rechnet SV-Beitragserstattung bei Kurzarbeit abBetriebe, die derzeit unter hochwasserbedingten Arbeitsausfällen zu leiden haben, können ...
[HS - Hamburger Software - 02.07.2013] Sonderregelung für Betriebe in Flutregionen: Software von HS rechnet SV-Beitragserstattung bei Kurzarbeit ab
Betriebe, die derzeit unter hochwasserbedingten Arbeitsausfällen zu leiden haben, können für ihre Beschäftigten und Auszubildenden Kurzarbeitergeld beantragen. Darüber hinaus werden unmittelbar betroffene Unternehmen auf Antrag für längstens drei Monate komplett von den Beiträgen zur Sozialversicherung (SV) entlastet. Das hat das Bundeskabinett mit sofortiger Wirkung beschlossen.
Nehmen die Betriebe die Sonderregelung in Anspruch, müssen sie ihre Lohnabrechnung anpassen. Anwender der Lohnsoftware von HS - Hamburger Software haben die benötigten Funktionen im Zuge einer Programmwartung bereits in diesen Tagen erhalten, meldet der Hersteller. Neben Kurzarbeitergeld können die Kunden mit den Lohnanwendungen HS Personalwesen und HS Personalabrechnung nun auch die pauschalierte Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen abrechnen.
"Wer Flutschäden erlitten hat, kann gewiss keine zusätzlichen Probleme administrativer Art gebrauchen", sagt Entwicklungsleiter Michael J. Neffe. "Wir freuen uns daher, unseren betroffenen Kunden im Bereich Lohnabrechnung sehr schnell eine komfortable Lösung zur Verfügung stellen zu können."
Nähere Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sind auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) erhältlich.
Über HS
HS - Hamburger Software ist mit rund 100.000 Installationen in Deutschland und Österreich einer der führenden deutschen Hersteller betriebswirtschaftlicher Software. Seit 1979 entwickelt und vertreibt HS systemgeprüfte, branchenunabhängige Lösungen für Auftragsbearbeitung, Finanzbuchhaltung und Personalwirtschaft.
Mehr als 26.000 Kunden - vom Kleinbetrieb bis zum Großunternehmen - setzen auf die Erfahrung und die Anwendungen des ERP-Spezialisten. Monatlich werden über 1.000.000 Löhne und Gehälter mit der Software abgerechnet.
Betriebe, die derzeit unter hochwasserbedingten Arbeitsausfällen zu leiden haben, können für ihre Beschäftigten und Auszubildenden Kurzarbeitergeld beantragen. Darüber hinaus werden unmittelbar betroffene Unternehmen auf Antrag für längstens drei Monate komplett von den Beiträgen zur Sozialversicherung (SV) entlastet. Das hat das Bundeskabinett mit sofortiger Wirkung beschlossen.
Nehmen die Betriebe die Sonderregelung in Anspruch, müssen sie ihre Lohnabrechnung anpassen. Anwender der Lohnsoftware von HS - Hamburger Software haben die benötigten Funktionen im Zuge einer Programmwartung bereits in diesen Tagen erhalten, meldet der Hersteller. Neben Kurzarbeitergeld können die Kunden mit den Lohnanwendungen HS Personalwesen und HS Personalabrechnung nun auch die pauschalierte Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen abrechnen.
"Wer Flutschäden erlitten hat, kann gewiss keine zusätzlichen Probleme administrativer Art gebrauchen", sagt Entwicklungsleiter Michael J. Neffe. "Wir freuen uns daher, unseren betroffenen Kunden im Bereich Lohnabrechnung sehr schnell eine komfortable Lösung zur Verfügung stellen zu können."
Nähere Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sind auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) erhältlich.
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