03.07.2013 10:20 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Bei gemischt genutzten Räumen, liegt der Schwerpunkt der Nutzung auf der gewerblichen Nutzung, wenn durch die Ausübung eines Geschäfts der Lebensunterhalt bestritten wird.
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Autor der Pressemeldung "Schwerpunkt bei Mischnutzung von Mieträumen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.