03.07.2013 17:28 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH
Immobilien sicher kaufen
Juber & Schlinghoff Immobilien nennt die wichtigsten Punkte im KaufvertragKurzfassung: Viele Familien und Paare träumen den Traum vom eigenen Haus. Ist die Entscheidung für ein bestimmtes Objekt getroffen, kann es oftmals nicht schnell genug gehen. Doch genau in dieser entscheidenden Phase der Euphorie und Planung sollten zukünftige Eigentümer einen kühlen Kopf bewahren und sich unter anderem für die Gestaltung des Kaufvertrages Zeit nehmen. Immobilienexperte Jürgen Juber aus Leverkusen hat die wichtigsten Punkte des Kaufvertrages aktuell zusammengefasst.
[Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH - 03.07.2013] Die notarielle Beglaubigung der Unterschriften beider Parteien ist Grundvoraussetzung für die Übertragung von Immobilien. Doch bevor der Termin beim Notar festgesetzt wird, ist es wichtig, alle offenen Fragen und Bedingungen rund um den Hauserwerb zu klären. Auch der Vertrag selbst sollte im Vorfeld sorgfältig studiert und unverständliche Klauseln geklärt werden. Zögern Sie nicht, Unklarheiten anzusprechen und auf deren Klärung zu bestehen - vereinbaren Sie bei Bedarf ein erklärendes Gespräch mit ihrem Makler oder direkt mit dem zuständigen Notariatsmitarbeiter .
Neben den Eigentümer- und Käuferangaben, dem Kaufpreis und den Zahlungsmodalitäten gehören Passagen wie der Übergabezeitpunkt, der vereinbarte Übergabezustand, eventuelle Inventarübernahmen sowie die Behandlung von vorhandenen bzw. verdeckten Mängeln o. ä. m. zu jedem ordentlichen Kaufvertragsinhalt. Auch heikle Themen wie Erschließungszustand oder Baulasten werden von einem guten Maklerbüro im Vorfeld geprüft, und den Beteiligten zur Aufnahme in den Kaufvertrag mitgeteilt.
Darüber hinaus sollte sichergestellt sein, dass eventuell noch eingetragene Grundschulden des Verkäufers auflagenfrei gelöscht oder aus der Kaufpreiszahlung abgelöst werden können, und eine lastenfreie Übernahme des Objektes durch die Käufer möglich ist.
Als erfahrener Immobilienmakler steht Jürgen Juber seinen Kunden vom ersten Kontakt bis hin zur finalen Schüsselübergabe beratend zur Seite. Die Vertragsgestaltung in Zusammenarbeit mit Ämtern, Notaren und Gutachtern gehört ebenfalls zu seinem Dienstleistungsbereich. Weitere Informationen zu den Themen "Immobilien Leverkusen", "Immobilienmakler Leverkusen" und "Hausverkauf Leverkusen" erhalten Sie unter www.juber-schlinghoff-immo.de.
Neben den Eigentümer- und Käuferangaben, dem Kaufpreis und den Zahlungsmodalitäten gehören Passagen wie der Übergabezeitpunkt, der vereinbarte Übergabezustand, eventuelle Inventarübernahmen sowie die Behandlung von vorhandenen bzw. verdeckten Mängeln o. ä. m. zu jedem ordentlichen Kaufvertragsinhalt. Auch heikle Themen wie Erschließungszustand oder Baulasten werden von einem guten Maklerbüro im Vorfeld geprüft, und den Beteiligten zur Aufnahme in den Kaufvertrag mitgeteilt.
Darüber hinaus sollte sichergestellt sein, dass eventuell noch eingetragene Grundschulden des Verkäufers auflagenfrei gelöscht oder aus der Kaufpreiszahlung abgelöst werden können, und eine lastenfreie Übernahme des Objektes durch die Käufer möglich ist.
Als erfahrener Immobilienmakler steht Jürgen Juber seinen Kunden vom ersten Kontakt bis hin zur finalen Schüsselübergabe beratend zur Seite. Die Vertragsgestaltung in Zusammenarbeit mit Ämtern, Notaren und Gutachtern gehört ebenfalls zu seinem Dienstleistungsbereich. Weitere Informationen zu den Themen "Immobilien Leverkusen", "Immobilienmakler Leverkusen" und "Hausverkauf Leverkusen" erhalten Sie unter www.juber-schlinghoff-immo.de.
Weitere Informationen
Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH, Herr Jürgen Juber
Oulustraße 20, 51375 Leverkusen, Deutschland
Tel.: 0214 5007017; http://www.juber-schlinghoff-immo.de
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