Kinderrechte auf dem Prüfstand

Kurzfassung: Kinderrechte auf dem PrüfstandIn den Räumen des Palais Wilson in Genf, wo 1919 der Völkerbund gegründet wurde, tauschten sich am 18. Juni 2013 die deutsche Delegation zivilgesellschaftlicher Organ ...
[Plan International Deutschland e.V. - 04.07.2013] Kinderrechte auf dem Prüfstand

In den Räumen des Palais Wilson in Genf, wo 1919 der Völkerbund gegründet wurde, tauschten sich am 18. Juni 2013 die deutsche Delegation zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Mitglieder des UN-Kinderrechtsausschusses in der vorbereitenden Sitzung aus. Der UN-Ausschuss prüft, wie Deutschland Kinderrechte umsetzt.
In Artikel 44 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten dem UN-Ausschuss für Kinderrechte über getroffene Maßnahmen zu berichten, die dazu beitragen, Kinderrechte im eigenen Land umzusetzen. Der Dialog mit der Zivilgesellschaft dient dem Ausschuss dazu, um sich auf das Staatenberichtsverfahren für Deutschland, das im Januar 2014 stattfinden wird, vorzubereiten.
In dem vertraulichen Gespräch macht die deutsche Zivilgesellschaft den Ausschuss auf Kinderrechtsverletzungen aus ihrer Sicht aufmerksam. Die Delegation bestand aus Mitgliedern der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, des Deutschen Bündnisses Kindersoldaten, ECPAT Deutschland (Plan ist Mitglied in diesen Bündnissen) sowie des Bundesverbandes Unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge e.V., UNICEF Deutschland, des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Prof. Dr Lothar Krappmann, ehemaliges Mitglied des UN-Kinderrechtsausschusses.
Die Mitglieder des UN-Kinderrechtsausschusses, die ehrenamtlich und unabhängig arbeiten, waren sehr engagiert und gut vorbereitet. Sie hatten viele Fragen zu den eingereichten Alternativberichten (Schattenberichte) der deutschen Nichtregierungsorganisationen und waren gut über die Situation von Kindern in Deutschland informiert. In der Regel setzen sie sich während der vorbereitenden Sitzung mit Berichten von zwei Vertragsstaaten pro Tag auseinander. In diesem Fall hatten sie einen ganzen Tag Zeit, um sich ausführlich mit der deutschen Situation auseinanderzusetzen. Bei der deutschen Delegation wurden, was ungewöhnlich ist, gleich alle Alternativberichte behandelt: zu der Kinderrechtskonvention und zu den beiden Zusatzprotokollen "Kinder in bewaffneten Konflikten" sowie "Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie". Letzteres hat Deutschland am 15. Juli 2009 ratifiziert und legte erst kürzlich seinen ersten Staatsbericht vor. Die 15-köpfige zivilgesellschaftliche Delegation hatte sich auf ein breites Spektrum an Themen vorbereitet und konnte ein Großteil der Fragen beantworten. Gleichzeitig stellte sie wichtige notwendige Handlungsfelder vor, wie das Fehlen einer unabhängigen Monitoringstelle, Kinderrechte ins Grundgesetz zu bringen, die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Kindern mit Behinderungen.
In Kürze wird der Ausschuss basierend auf den Austausch eine List von Zusatzfragen erstellen und diese an die deutsche Bundesregierung weiterleiten. Nach den Beratungen mit der deutschen Regierung im Januar 2014 wird der UN-Ausschuss für Kinderrechte seine abschließenden Bemerkungen "concluding observations" veröffentlichen. Dies sind konkrete Empfehlungen, wie Deutschland Kinderrechte vollständig umsetzen kann.

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