Brüderle: 'Netzausbau ganz oben auf meiner Agenda'

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 21.03.2011
Pressemitteilung vom: 21.03.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Eckpunkte für Netzausbaubeschleunigungsgesetz ("NABEG") vorgelegt Datum: 21.3.2011 Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, hat heute beim Sonder-Energierat in Brüssel Eckpunkte eines ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 21.03.2011] Brüderle: "Netzausbau ganz oben auf meiner Agenda"


Eckpunkte für Netzausbaubeschleunigungsgesetz ("NABEG") vorgelegt

Datum: 21.3.2011
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, hat heute beim Sonder-Energierat in Brüssel Eckpunkte eines Netzausbaubeschleunigungsgesetzes ("NABEG") vorgestellt. Mit dem Gesetz soll der Ausbau der Stromnetze schneller vorankommen. Das ist Voraussetzung für einen ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Insbesondere geht es darum, die Dauer der Genehmigungsverfahren zu verringern.

Bundesminister Brüderle: "Wir brauchen bereits jetzt etwa 3.600 km neue Leitungen. Das ist weiter als von Madrid nach Moskau. Wenn wir schneller in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien kommen wollen, müssen wir diese Leitungen schnellstmöglich bauen. Je mehr Öko-Strom ins Netz geht, umso mehr neue und moderne Netze brauchen wir. Das heißt: Ohne forcierten Netzausbau wird der Ausbau Erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung nicht vorankommen. Der Netzausbau steht deswegen ganz oben auf meiner Agenda.

Dabei gibt es insbesondere drei Herausforderungen: die Länge der Genehmigungsverfahren, Akzeptanzprobleme vor Ort und die richtigen Investitionsbedingungen. All das wollen wir jetzt entschlossen angehen - mit dem neuen Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus.

Ich habe heute in Brüssel bei der EU-Kommission und bei meinen Kollegen aus den EU-Mitgliedstaaten für den länderübergreifenden Netzausbau geworben. Denn dieser ist notwendig, damit wir in Europa unsere natürlichen Ressourcen gemeinsam und effizient nutzen können. Nur so werden wir schneller das Zeitalter der Erneuerbaren Energien erreichen."

Sie finden die Eckpunkte für das Netzleitungsausbaugesetz unter "Downloads".

Zusätzlich zum NABEG soll ein Katalog untergesetzlicher Maßnahmen den Netzausbau voranbringen. Dazu zählt die Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen, um die Investitionen bei einem beschleunigten Netzausbau bewältigen zu können. Auf EU-Ebene wird eine Initiative gestartet, um die Bürokratie umweltrechtlicher Vorgaben zu verringern - zugunsten des Infrastrukturausbaus.

Ergänzender Hintergrund:

Das NABEG steht in einer Reihe von Maßnahmen, die Minister Brüderle getroffen hat, um den Netzausbau zu forcieren.

Eine wichtige Basis ist dabei die dena-Netzstudie II vom 23.11.2010, die unter maßgeblicher Einbindung des BMWi und des BMU branchenübergreifend erstellt wurde. Die Studie beziffert den Netzausbaubedarf für die Stromübertragungsnetze bis 2020 auf bis zu 3.600 km.

Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums haben Bundestag und Bundesrat Anfang 2011 eine Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) beschlossen. Die Änderung vereinfacht und beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren der vier vom EnLAG vorgesehenen Erdkabel-Pilotprojekte. Hierzu werden Verwaltungszuständigkeiten klargestellt. Kernpunkt des EnLAG ist es, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von 24 wichtigen Leitungsausbau-Projekten zu beschleunigen.

Im Februar hat Bundesminister Brüderle den offiziellen Startschuss für die Arbeit der Plattform "Zukunftsfähige Netze" im BMWi gegeben. Dort werden die wichtigsten Interessenträger für den Netzausbau an einen Tisch gebracht, um so die verschiedenen Sichtweisen zusammenzuführen. In flexiblen Arbeitsgruppen werden einzelne Aspekte vertieft.

Die Geschäftsstelle der Netzplattform wurde inzwischen in der Energieabteilung des BMWi eingerichtet. Neben organisatorischen Aufgaben hat die Geschäftsstelle zum Beispiel die Funktion, weitere Maßnahmen aus dem Energiekonzept für den Strom- und Netzbereich umzusetzen.


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