05.07.2013 09:39 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Redaktionsbüro für Bild & Text
Betriebliche Altersversorgung durch Insolvenz und Haftungsfragen gefährdet
Kurzfassung: Betriebliche Altersversorgung durch Insolvenz und Haftungsfragen gefährdetdiz AG sieht Handlungsbedarf bei Versorgungsordnungen in 95 Prozent aller FälleFehlerhafte und unvollständige Vereinbarunge ...
[Redaktionsbüro für Bild & Text - 05.07.2013] Betriebliche Altersversorgung durch Insolvenz und Haftungsfragen gefährdet
diz AG sieht Handlungsbedarf bei Versorgungsordnungen in 95 Prozent aller Fälle
Fehlerhafte und unvollständige Vereinbarungen bei der Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge gefährden die spätere Altersversorgung und im schlimmsten Fall das ganze Unternehmen. Thorsten Kircheis, Vorstand der diz AG und seit 22 Jahren mit praktischer Erfahrung in der betrieblichen Altersversorgung, sieht die Lösung in einer speziell gestalteten Versorgungsordnung. Denn die aktuelle Rechtsprechung geht zu Lasten der Arbeitgeber und die Haftungsrisiken steigen enorm an.
Was bringt eine Versorgungsordnung für Unternehmen, die eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen haben? Durch diese Maßnahme entsteht zunächst eine deutlich höhere Rechtssicherheit, denn so wird unter anderem den gesetzlichen Verpflichtungen zur Nachweispflicht gegenüber Arbeitnehmern nachgekommen. Thorsten Kircheis bringt es auf den Punkt: "Durch feste Richtlinien im Unternehmen entsteht eine Verwaltungsvereinfachung, die etwa die Informations- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers unmissverständlich und transparent werden lässt".
Die Spezialisten der diz AG helfen betroffenen Firmen bei der Einrichtung einer entsprechenden Versorgungsordnung, um die wichtigen Bereiche zu regeln: Sie definiert den Geltungsbereich und den Personenkreis, klärt die Leistungsarten und vor allem, ganz klar, wer (keine) Leistungen bekommt. Damit einher geht die Festsetzung der Dotierungshöhe für arbeitgeberfinanzierte Leistungen. Und darüber hinaus werden die Durchführungswege ganz deutlich formuliert, um so unnötige Risiken grundsätzlich zu vermeiden. Viele Unternehmen sind diesen Weg einer gezielten Neustrukturierung bereits erfolgreich gegangen - begleitet durch die Fachleute der diz AG. Seitdem durchgeführte Betriebsprüfungen bestätigen die Richtigkeit des Konzepts.
Kontakt: Thorsten Kircheis, Vorstand/ CEO, diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin Tel.: +49 30 5659 25-0, E-Mail: info@diz.ag, Web: http://www.diz.ag
Über die diz AG: Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen - diz AG ist eine Deutschlandweit führende Beratungsgesellschaft für Mandate aus dem Klein- und Mittelstand sowie internationalen Konzernen. Das Leistungsspektrum umfasst die steueroptimierte und Liquidität schonende Auslagerung von Pensionszusagen, Versorgungskonzepte der betrieblichen Altersversorgung und die Einführung von Zeitwert-Konten, auch Lebensarbeitszeit-Wertkonten genannt. Als führender Dienstleister mit über zwanzigjähriger Fachkompetenz in der Firmengruppe begleitet die diz AG alle Prozesse von der Bestandsaufnahme über die Einführung bis hin zur laufenden Betreuung bei der innerbetrieblichen Umsetzung.
Pressearbeit: PR-Agentur aus Hannover http://www.fmpreuss.de
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Fehlerhafte und unvollständige Vereinbarungen bei der Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge gefährden die spätere Altersversorgung und im schlimmsten Fall das ganze Unternehmen. Thorsten Kircheis, Vorstand der diz AG und seit 22 Jahren mit praktischer Erfahrung in der betrieblichen Altersversorgung, sieht die Lösung in einer speziell gestalteten Versorgungsordnung. Denn die aktuelle Rechtsprechung geht zu Lasten der Arbeitgeber und die Haftungsrisiken steigen enorm an.
Was bringt eine Versorgungsordnung für Unternehmen, die eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen haben? Durch diese Maßnahme entsteht zunächst eine deutlich höhere Rechtssicherheit, denn so wird unter anderem den gesetzlichen Verpflichtungen zur Nachweispflicht gegenüber Arbeitnehmern nachgekommen. Thorsten Kircheis bringt es auf den Punkt: "Durch feste Richtlinien im Unternehmen entsteht eine Verwaltungsvereinfachung, die etwa die Informations- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers unmissverständlich und transparent werden lässt".
Die Spezialisten der diz AG helfen betroffenen Firmen bei der Einrichtung einer entsprechenden Versorgungsordnung, um die wichtigen Bereiche zu regeln: Sie definiert den Geltungsbereich und den Personenkreis, klärt die Leistungsarten und vor allem, ganz klar, wer (keine) Leistungen bekommt. Damit einher geht die Festsetzung der Dotierungshöhe für arbeitgeberfinanzierte Leistungen. Und darüber hinaus werden die Durchführungswege ganz deutlich formuliert, um so unnötige Risiken grundsätzlich zu vermeiden. Viele Unternehmen sind diesen Weg einer gezielten Neustrukturierung bereits erfolgreich gegangen - begleitet durch die Fachleute der diz AG. Seitdem durchgeführte Betriebsprüfungen bestätigen die Richtigkeit des Konzepts.
Kontakt: Thorsten Kircheis, Vorstand/ CEO, diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin Tel.: +49 30 5659 25-0, E-Mail: info@diz.ag, Web: http://www.diz.ag
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