05.07.2013 10:17 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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In Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherern soll der Bundesgerichtshof (BGH) die sogenannte "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" für unwirksam erklärt haben.
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Autor der Pressemeldung "Unwirksamkeit von Klauseln in Rechtsschutzversicherungsbedingungen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.