05.07.2013 10:36 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Weg frei für modernes Kostenrecht
Kurzfassung: Weg frei für modernes KostenrechtAm 5. Juli 2013 hat der Bundesrat das Vermittlungsergebnis zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bestätigt. Hierzu erklärt Bundesjustizministe-rin Sabine Leutheu ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 05.07.2013] Weg frei für modernes Kostenrecht
Am 5. Juli 2013 hat der Bundesrat das Vermittlungsergebnis zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bestätigt. Hierzu erklärt Bundesjustizministe-rin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Es ist ein gutes Signal, dass der Bundesrat die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses bestätigt hat. Die Änderungsvorschläge werden von einem breiten Konsens getragen.
Auf Vorschlag der Länder sind einzelne Festgebühren im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Augenmaß erhöht worden.
Des Weiteren sollen die Gerichtsgebühren geringfügig über das vom Bundestag beschlossene Maß hinaus erhöht werden. Dadurch sollen die Einnahmen der Länder angemessen steigen. Die ausgewogenen Gebührenerhöhungen sollen zu einer Verbesserung der Kostendeckungsquote in der Justiz führen. Eine Verteuerung der Berufungsinstanz wird es auch künftig nicht geben.
Auch in Zukunft bleibt der hohe Standard der Rechtsprechung in Deutschland gewahrt. Allen Bürgerinnen und Bürger steht auch weiterhin der Zugang zum Recht offen.
Zum Hintergrund:
Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem modernen Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.
Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet werden.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert ge-bliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Das Zusammenwachsen Europas und die mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht Berücksichtigung finden.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Wolf Albin, Piotr Malachowski, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Am 5. Juli 2013 hat der Bundesrat das Vermittlungsergebnis zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bestätigt. Hierzu erklärt Bundesjustizministe-rin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Es ist ein gutes Signal, dass der Bundesrat die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses bestätigt hat. Die Änderungsvorschläge werden von einem breiten Konsens getragen.
Auf Vorschlag der Länder sind einzelne Festgebühren im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Augenmaß erhöht worden.
Des Weiteren sollen die Gerichtsgebühren geringfügig über das vom Bundestag beschlossene Maß hinaus erhöht werden. Dadurch sollen die Einnahmen der Länder angemessen steigen. Die ausgewogenen Gebührenerhöhungen sollen zu einer Verbesserung der Kostendeckungsquote in der Justiz führen. Eine Verteuerung der Berufungsinstanz wird es auch künftig nicht geben.
Auch in Zukunft bleibt der hohe Standard der Rechtsprechung in Deutschland gewahrt. Allen Bürgerinnen und Bürger steht auch weiterhin der Zugang zum Recht offen.
Zum Hintergrund:
Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem modernen Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.
Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet werden.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert ge-bliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Das Zusammenwachsen Europas und die mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht Berücksichtigung finden.
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