Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier, feiert seinen 70. Geburtstag

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[Bundesverfassungsgericht - 05.07.2013] Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier, feiert seinen 70. Geburtstag

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier, vollendet am 6. Juli 2013 sein 70. Lebensjahr.
In seiner Heimatstadt Berlin studierte er Rechtswissenschaft und wurde mit einer Arbeit über die "Forderungsverletzung im Öffentlichen Recht" promoviert. Das Zweite Juristische Staatsexamen legte er 1973 ebenfalls in Berlin ab. Er habilitierte sich mit einer Schrift zum Thema: "Die finanzrechtlichen Gesetzesvorbehalte und das grundgesetzliche Demokratieprinzip: zugleich ein Beitrag zur Lehre von den Rechtsformen der Grundrechtseingriffe". Von 1974 bis 1991 hatte Prof. Dr. Papier einen Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld inne. Im Jahr 1992 folgte er einem Ruf an die Ludwigs-Maximilians-Universität in München.
Prof. Dr. Papier übte mehrere Neben- und Ehrenämter aus, so als Richter im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (1977 bis 1987) und als Studienleiter der Verwaltungsakademie Ostwestfalen-Lippe (1981 bis 1993). Zudem war er Vorsitzender der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (1991 bis 1998), Mitglied der Kommission der Bundesrepublik Deutschland zum Versorgungsruhens- und Entschädigungsrentengesetz (1994 bis 1998) und stellvertretender Vorsitzender der Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer (1996 bis 1998).
Am 27. Februar 1998 wurde Prof. Dr. Papier zum Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts und am 10. April 2002 zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Während seiner Präsidentschaft pflegte er die Kontakte des Gerichts mit Verfassungsgerichten und Obersten Gerichtshöfen anderer Staaten sowie mit den europäischen Gerichten. Er äußerte sich zu Grundsatzfragen des Verfassungsrechts und der Verfassungspolitik. Zudem wurde der Erweiterungsbau des Bundesverfassungsgerichts während seiner Amtszeit realisiert.
Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Papier verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts zahlreiche wichtige Urteile. Ein Schwerpunkt der Rechtsprechung lag auf der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Befugnissen der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, insbesondere zur Verfassungsmäßigkeit der akustischen Wohnraumüberwachung zu Strafverfolgungszwecken ("Großer Lauschangriff" - BVerfGE 109, 279), zur Nichtigkeit der Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118), zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des staatlichen Zugriffs auf informationstechnische Systeme ("Online-Durchsuchungen" - BVerfGE 120, 274) und zur Verfassungswidrigkeit der konkreten Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung (BVerfGE 125, 260). Weitere wichtige Entscheidungen des Ersten Senats während des Vorsitzes von Prof. Dr. Papier betrafen die Grenzen der Bildberichterstattung über das Privatleben Prominenter (BVerfGE 101, 361 und BVerfGE 120, 180), die Verfassungsmäßigkeit der Gesundheitsreform 2007 (BVerfGE 123, 186) und die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV-Gesetz" - BVerfGE 125, 175).
Nach seinem Ausscheiden beim Bundesverfassungsgericht am 16. März 2010 ist Prof. Dr. Papier weiterhin wissenschaftlich tätig. Er ist unter anderem Mitherausgeber und Mitautor des mehrbändigen "Handbuchs der Grundrechte in Deutschland und Europa" sowie des Grundgesetzkommentars "Maunz/Dürig".
Die Universität Thessaloniki und die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer haben Prof. Dr. Papier die Ehrendoktorwürde verliehen. Zudem wurde er mit dem Großkreuz des Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Bayerischen Verdienstorden sowie mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich ausgezeichnet.
Zum 30. September 2011 wurde Prof. Dr. Papier bei der Ludwigs-Maximilians-Universität in München emeritiert. Er lebt weiterhin in München, ist verheiratet und hat zwei Kinder.

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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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