05.07.2013 12:59 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Bauernverband (DBV)
Bundesrat verabschiedet Arzneimittelgesetz
Kurzfassung: Bundesrat verabschiedet ArzneimittelgesetzDBV warnt vor mangelhafter Praktikabilität und viel Bürokratie(DBV) In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die umstrittene 16. Novelle des Arzneimitte ...
[Deutscher Bauernverband (DBV) - 05.07.2013] Bundesrat verabschiedet Arzneimittelgesetz
DBV warnt vor mangelhafter Praktikabilität und viel Bürokratie
(DBV) In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die umstrittene 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes verabschiedet. Demnach wird ab Anfang 2014 der Antibiotikaeinsatz in der Schweine-, Geflügel- und Rindermast in einer Datenbank erfasst. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte das Ziel des Gesetzes, den Antibiotikaeinsatz zur verringern und Resistenzentwicklungen einzuschränken. Andererseits würden auf die Tierhalter nun noch mehr Kontroll-, Überwachungs- und Sanktionsvorschriften zukommen, obwohl bei der Qualität und Sicherheit GmbH längst ein funktionierendes Monitoring eingerichtet ist.
"Seit 2012 nehmen die Tierhalter zusammen mit ihren Tierärzten an einem Antibiotika-Monitoring über die QS GmbH teil, das ständig weiterentwickelt wird. Diese freiwilligen Bemühungen der Branche, den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren, müssen anerkannt und genutzt werden", mahnte der Generalsekretär des DBV, Dr. Helmut Born. Erste Erfolge seien sichtbar: Nach Schätzungen des Bundesverbandes für Tiergesundheit ist im Jahr 2012 von einem Rückgang des Verkaufs von Antibiotika im Vergleich zum Vorjahr von 10 bis 15 Prozent auszugehen.
Der Bauernverband kritisierte, dass das Ergebnis der Verhandlungen zum Arzneimittelgesetz viele Mängel aufweise. "Wir haben immer wieder auf die kritischen Punkte hingewiesen." Die Novelle ziele auf einen vollständigen Verzicht von Antibiotika in der Tierhaltung, was unrealistisch sei. "Tiere können genauso wie Menschen erkranken und haben ein Recht auf eine angemessene Behandlung", betonte Born. Auch seien die Sanktionen, die trotz eines insgesamt verbesserten Antibiotika-Einsatzes, auf die Landwirte zu kommen könnten, nicht tragbar. Die Drohung, die Tierhaltung bis zu drei Jahre untersagen zu können, werde vom DBV als völlig überzogen empfunden.
Zudem darf, wenn das Ziel des Arzneimittelgesetzes erreicht werden soll, nicht allein die landwirtschaftliche Nutztierhaltung im Mittelpunkt stehen. "Defizite im Humanbereich und in der Heimtierhaltung sind ein großes Problem und müssen ebenso stringent angegangen werden", forderte Born.
Deutscher Bauernverband
Rückfragen an: DBV-Pressestelle
Adresse: Claire-Waldoff-Straße 7; 10117 Berlin
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Fax: 030 31904-431
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DBV warnt vor mangelhafter Praktikabilität und viel Bürokratie
(DBV) In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die umstrittene 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes verabschiedet. Demnach wird ab Anfang 2014 der Antibiotikaeinsatz in der Schweine-, Geflügel- und Rindermast in einer Datenbank erfasst. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte das Ziel des Gesetzes, den Antibiotikaeinsatz zur verringern und Resistenzentwicklungen einzuschränken. Andererseits würden auf die Tierhalter nun noch mehr Kontroll-, Überwachungs- und Sanktionsvorschriften zukommen, obwohl bei der Qualität und Sicherheit GmbH längst ein funktionierendes Monitoring eingerichtet ist.
"Seit 2012 nehmen die Tierhalter zusammen mit ihren Tierärzten an einem Antibiotika-Monitoring über die QS GmbH teil, das ständig weiterentwickelt wird. Diese freiwilligen Bemühungen der Branche, den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren, müssen anerkannt und genutzt werden", mahnte der Generalsekretär des DBV, Dr. Helmut Born. Erste Erfolge seien sichtbar: Nach Schätzungen des Bundesverbandes für Tiergesundheit ist im Jahr 2012 von einem Rückgang des Verkaufs von Antibiotika im Vergleich zum Vorjahr von 10 bis 15 Prozent auszugehen.
Der Bauernverband kritisierte, dass das Ergebnis der Verhandlungen zum Arzneimittelgesetz viele Mängel aufweise. "Wir haben immer wieder auf die kritischen Punkte hingewiesen." Die Novelle ziele auf einen vollständigen Verzicht von Antibiotika in der Tierhaltung, was unrealistisch sei. "Tiere können genauso wie Menschen erkranken und haben ein Recht auf eine angemessene Behandlung", betonte Born. Auch seien die Sanktionen, die trotz eines insgesamt verbesserten Antibiotika-Einsatzes, auf die Landwirte zu kommen könnten, nicht tragbar. Die Drohung, die Tierhaltung bis zu drei Jahre untersagen zu können, werde vom DBV als völlig überzogen empfunden.
Zudem darf, wenn das Ziel des Arzneimittelgesetzes erreicht werden soll, nicht allein die landwirtschaftliche Nutztierhaltung im Mittelpunkt stehen. "Defizite im Humanbereich und in der Heimtierhaltung sind ein großes Problem und müssen ebenso stringent angegangen werden", forderte Born.
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