05.07.2013 13:36 Uhr in Gesellschaft & Familie von Piratenpartei Deutschland
Neusprech-Alarm: Mindestspeicherfrist ist Vorratsdatenspeicherung – Merkel bleibt auf Überwachungskurs
Kurzfassung: Neusprech-Alarm: Mindestspeicherfrist ist Vorratsdatenspeicherung - Merkel bleibt auf ÜberwachungskursZur Berichterstattung über einen vermeintlichen Kurswechsel der Bundesregierung in Sachen Vorrat ...
[Piratenpartei Deutschland - 05.07.2013] Neusprech-Alarm: Mindestspeicherfrist ist Vorratsdatenspeicherung - Merkel bleibt auf Überwachungskurs
Zur Berichterstattung über einen vermeintlichen Kurswechsel der Bundesregierung in Sachen Vorratsdatenspeicherung nimmt Katharina Nocun, Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, wie folgt Stellung:
In der Mogelpackung Mindestspeicherfrist versteckt sich nichts anderes als die Vorratsdatenspeicherung. Allein der Versuch, einen etablierten Begriff neu zu besetzen, verspottet das zivilgesellschaftliche Engagement gegen diese Überwachungsmaßnahme auf das Übelste. Mindestspeicherfrist ist nur ein Euphemismus für die Vorratsdatenspeicherung, denn auch mit diesem Begriff wird die anlasslose Erfassung und Speicherung der elektronischen Kommunikation der Bürger bezeichnet. Dass nun im gemeinsamen Wahlprogramm der Union die Vorratsdatenspeicherung durch die sogenannte Mindestspeicherfrist ersetzt wurde, ist eine bewusste Täuschung der Wähler.
Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Telekommunikationsanbieter, die Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung auch ohne begründeten Verdacht für mindestens sechs Monate zu erfassen und auf Vorrat zu speichern. Damit stellt die Vorratsdatenspeicherung den Dammbruch schlechthin bei der Überwachung des Netzes dar. Wortklauberei ändert nichts an diesem Angriff auf die Grundrechte.
Seit ihrer Gründung lehnt die Piratenpartei Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in jeglicher Form, unter jeglichem Namen und auf jeglicher politischen Ebene kompromisslos ab. Das Beispiel Mindestspeicherfrist zeigt, dass wir bei ausgefeiltem Politikersprech genau hinschauen müssen, was sich hinter vermeintlich harmlos klingenden Gesetzen verbirgt. Der Staatstrojaner wurde vonseiten der Bundesregierung schließlich auch beschönigend als Quellen-Telekommunikationsüberwachung bezeichnet.
Die ähnliche Wortschöpfung Mindestspeicherdauer wurde bereits mehrfach von Innenpolitikern unterschiedlicher Parteien benutzt, um das Durchdrücken einer Vorratsdatenspeicherung zu verschleiern. Bereits Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) versuchte 2011, die Vorratsdatenspeicherung in eine Mindestspeicherdauer umtaufen. Seiner Meinung nach sei ursprüngliche Begriff vorbelastet, die Angelegenheit müsse versachlicht werden - mit diesen Worten versuchte er seinerzeit seinen Täuschungsversuch zu begründen. Auch Innenminister Friedrich (CSU) versuchte bereits 2011, den Begriff Mindestspeicherdauer zu etablieren.
Der BigBrotherAward in der Sonderkategorie Neusprech wurde 2011 für das Wort Mindestspeicherdauer vergeben. Dieser Preis wird jährlich vom Verein Digitalcourage e.V. für besondere Leistungen im Bereich Überwachung und Abbau von Bürgerrechten verliehen.
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9a
10115 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 27572040
Telefax: +49 30 609897-517
Mail: bgs_anfragen@piratenpartei.de
URL: http://www.piratenpartei.de
Zur Berichterstattung über einen vermeintlichen Kurswechsel der Bundesregierung in Sachen Vorratsdatenspeicherung nimmt Katharina Nocun, Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, wie folgt Stellung:
In der Mogelpackung Mindestspeicherfrist versteckt sich nichts anderes als die Vorratsdatenspeicherung. Allein der Versuch, einen etablierten Begriff neu zu besetzen, verspottet das zivilgesellschaftliche Engagement gegen diese Überwachungsmaßnahme auf das Übelste. Mindestspeicherfrist ist nur ein Euphemismus für die Vorratsdatenspeicherung, denn auch mit diesem Begriff wird die anlasslose Erfassung und Speicherung der elektronischen Kommunikation der Bürger bezeichnet. Dass nun im gemeinsamen Wahlprogramm der Union die Vorratsdatenspeicherung durch die sogenannte Mindestspeicherfrist ersetzt wurde, ist eine bewusste Täuschung der Wähler.
Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Telekommunikationsanbieter, die Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung auch ohne begründeten Verdacht für mindestens sechs Monate zu erfassen und auf Vorrat zu speichern. Damit stellt die Vorratsdatenspeicherung den Dammbruch schlechthin bei der Überwachung des Netzes dar. Wortklauberei ändert nichts an diesem Angriff auf die Grundrechte.
Seit ihrer Gründung lehnt die Piratenpartei Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in jeglicher Form, unter jeglichem Namen und auf jeglicher politischen Ebene kompromisslos ab. Das Beispiel Mindestspeicherfrist zeigt, dass wir bei ausgefeiltem Politikersprech genau hinschauen müssen, was sich hinter vermeintlich harmlos klingenden Gesetzen verbirgt. Der Staatstrojaner wurde vonseiten der Bundesregierung schließlich auch beschönigend als Quellen-Telekommunikationsüberwachung bezeichnet.
Die ähnliche Wortschöpfung Mindestspeicherdauer wurde bereits mehrfach von Innenpolitikern unterschiedlicher Parteien benutzt, um das Durchdrücken einer Vorratsdatenspeicherung zu verschleiern. Bereits Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) versuchte 2011, die Vorratsdatenspeicherung in eine Mindestspeicherdauer umtaufen. Seiner Meinung nach sei ursprüngliche Begriff vorbelastet, die Angelegenheit müsse versachlicht werden - mit diesen Worten versuchte er seinerzeit seinen Täuschungsversuch zu begründen. Auch Innenminister Friedrich (CSU) versuchte bereits 2011, den Begriff Mindestspeicherdauer zu etablieren.
Der BigBrotherAward in der Sonderkategorie Neusprech wurde 2011 für das Wort Mindestspeicherdauer vergeben. Dieser Preis wird jährlich vom Verein Digitalcourage e.V. für besondere Leistungen im Bereich Überwachung und Abbau von Bürgerrechten verliehen.
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, 10115 Berlin, Deutschland
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