05.07.2013 14:49 Uhr in Medien & Presse von Hessischer Rundfunk (HR)
Hessens Verbraucherschutzministerin fordert Änderungen beim Verbraucher-Scoring
Kurzfassung: Hessens Verbraucherschutzministerin fordert Änderungen beim Verbraucher-ScoringHessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich fordert einschneidende Änderungen beim sogenannten "Verbraucher-Scor ...
[Hessischer Rundfunk (HR) - 05.07.2013] Hessens Verbraucherschutzministerin fordert Änderungen beim Verbraucher-Scoring
Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich fordert einschneidende Änderungen beim sogenannten "Verbraucher-Scoring". Puttrich kritisiert die mangelnde Transparenz bei der Ermittlung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Auch die eingesetzten Verfahren seien nicht zuverlässig. Puttrich fordert deshalb im Radiosender hr-iNFO: "Ich bin der Meinung, dass das Bundesdatenschutzgesetz in diesem Bereich evaluiert und dann auch entsprechend korrigiert werden muss."
Puttrich bemängelt, dass das Verbraucher-Scoring derzeit häufig nur auf Schätzungen basiere, und nicht auf Erkenntnissen über das tatsächliche Zahlungsverhalten der Menschen. "Es ist unmöglich, wenn Schätzdaten als Grundlage für die Prüfung einer Bonität verwendet werden und zum Beispiel entscheidend ist, wo Sie wohnen und welchen Vornamen Sie tragen. Wenn Sie Cindy aus Marzahn heißen, dann haben Sie keine Chance, etwas geliefert zu bekommen. Wenn Sie Marie-Luise aus Bad Homburg sind, dann bekommen Sie etwas geliefert." Das sei eindeutig "diskriminierend", so die hessische Verbraucherschutzministerin.
Darüber hinaus fordert die CDU-Politikerin deutlich mehr Transparenz für den Verbraucher. "Ich halte es für notwendig, dass man klare Auskünfte bekommt, welche Gewichtungen bei diesem Scoring angelegt werden. Das heißt: Sind es objektive Kriterien? Oder sind es keine objektiven Kriterien?" Bislang sind die beteiligten Firmen nicht verpflichtet offen zu legen, welche Daten sie in welcher Gewichtung in ihre Schätzung einfließen lassen.
Die Verbraucher sollten nach Überzeugung Puttrichs auch die Möglichkeit bekommen, fehlerhafte Scores zu korrigieren. "Sie sind Berufssoldat und ziehen deshalb häufig um: Dann darf das nicht negativ ausgelegt werden. Wenn Sie ein Vermögen auf der Bank haben, das jemand nicht wissen kann, dann muss es aber doch zumindest so sein, dass Ihre Bonität nicht schlecht bewertet wird", so Puttrich.
Das sogenannte Verbraucher-Scoring wird von Auskunfteien als Dienstleitung für Unternehmen und Banken angeboten. Die Score-Werte, die dabei berechnet werden, sind eine Prognose, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Verbraucher zum Beispiel eine bestellte Ware auch bezahlen oder einen Kredit zuverlässig bedienen wird.
Datenschützer kritisieren schon lange, dass Auskunfteien auch Geodaten wie die Adresse des Verbrauchers ins Scoring mit einbeziehen. Auch eine Recherche von hr-iNFO zeigt, dass Auskunfteien bei vielen Bonitätsprüfungen nicht mehr über den Verbraucher wissen, als seinen Namen und die Adresse. Diese Daten werden dann statistisch angereichert - etwa mit öffentlichen Daten über die Zusammensetzung des Stadtteils oder das Zahlungsverhalten der Nachbarn. So kann es dazu kommen, dass einem Verbraucher Lieferungen allein deshalb verweigert werden, weil andere Menschen in seinem Umfeld ihre Rechnungen nicht bezahlt haben.
Das vollständige Interview mit Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich sendet hr-iNFO am morgigen Freitag im Rahmen der Serie "Der geschätzte Kunde - Vom großen Deal mit persönlichen Daten".
Frei bei Nennung der Quelle hr-iNFO.
Rückfragen an:
Redaktion hr-iNFO - Henning Steiner / TJ,
Telefon: 069 - 155 5092, E-Mail: CvD-info@hr.de
Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich fordert einschneidende Änderungen beim sogenannten "Verbraucher-Scoring". Puttrich kritisiert die mangelnde Transparenz bei der Ermittlung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Auch die eingesetzten Verfahren seien nicht zuverlässig. Puttrich fordert deshalb im Radiosender hr-iNFO: "Ich bin der Meinung, dass das Bundesdatenschutzgesetz in diesem Bereich evaluiert und dann auch entsprechend korrigiert werden muss."
Puttrich bemängelt, dass das Verbraucher-Scoring derzeit häufig nur auf Schätzungen basiere, und nicht auf Erkenntnissen über das tatsächliche Zahlungsverhalten der Menschen. "Es ist unmöglich, wenn Schätzdaten als Grundlage für die Prüfung einer Bonität verwendet werden und zum Beispiel entscheidend ist, wo Sie wohnen und welchen Vornamen Sie tragen. Wenn Sie Cindy aus Marzahn heißen, dann haben Sie keine Chance, etwas geliefert zu bekommen. Wenn Sie Marie-Luise aus Bad Homburg sind, dann bekommen Sie etwas geliefert." Das sei eindeutig "diskriminierend", so die hessische Verbraucherschutzministerin.
Darüber hinaus fordert die CDU-Politikerin deutlich mehr Transparenz für den Verbraucher. "Ich halte es für notwendig, dass man klare Auskünfte bekommt, welche Gewichtungen bei diesem Scoring angelegt werden. Das heißt: Sind es objektive Kriterien? Oder sind es keine objektiven Kriterien?" Bislang sind die beteiligten Firmen nicht verpflichtet offen zu legen, welche Daten sie in welcher Gewichtung in ihre Schätzung einfließen lassen.
Die Verbraucher sollten nach Überzeugung Puttrichs auch die Möglichkeit bekommen, fehlerhafte Scores zu korrigieren. "Sie sind Berufssoldat und ziehen deshalb häufig um: Dann darf das nicht negativ ausgelegt werden. Wenn Sie ein Vermögen auf der Bank haben, das jemand nicht wissen kann, dann muss es aber doch zumindest so sein, dass Ihre Bonität nicht schlecht bewertet wird", so Puttrich.
Das sogenannte Verbraucher-Scoring wird von Auskunfteien als Dienstleitung für Unternehmen und Banken angeboten. Die Score-Werte, die dabei berechnet werden, sind eine Prognose, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Verbraucher zum Beispiel eine bestellte Ware auch bezahlen oder einen Kredit zuverlässig bedienen wird.
Datenschützer kritisieren schon lange, dass Auskunfteien auch Geodaten wie die Adresse des Verbrauchers ins Scoring mit einbeziehen. Auch eine Recherche von hr-iNFO zeigt, dass Auskunfteien bei vielen Bonitätsprüfungen nicht mehr über den Verbraucher wissen, als seinen Namen und die Adresse. Diese Daten werden dann statistisch angereichert - etwa mit öffentlichen Daten über die Zusammensetzung des Stadtteils oder das Zahlungsverhalten der Nachbarn. So kann es dazu kommen, dass einem Verbraucher Lieferungen allein deshalb verweigert werden, weil andere Menschen in seinem Umfeld ihre Rechnungen nicht bezahlt haben.
Das vollständige Interview mit Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich sendet hr-iNFO am morgigen Freitag im Rahmen der Serie "Der geschätzte Kunde - Vom großen Deal mit persönlichen Daten".
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Weitere Informationen
Hessischer Rundfunk (HR),
, 60320 Frankfurt, Deutschland
Tel.: 069 - 155 5092, E-Mail: CvD-info@hr.de;
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