BSE-Testalter wird in Deutschland angehoben

Kurzfassung: BSE-Testalter wird in Deutschland angehobenWeiterhin kein vollständiger Verzicht auf BSE-Tests aus Gründen des vorsorgenden VerbraucherschutzesGesunde Schlachtrinder werden in Deutschland künftig i ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 05.07.2013] BSE-Testalter wird in Deutschland angehoben

Weiterhin kein vollständiger Verzicht auf BSE-Tests aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes
Gesunde Schlachtrinder werden in Deutschland künftig im Alter von 96 Monaten auf BSE getestet und nicht mehr, wie bisher, mit 72 Monaten.
Der Bundesrat hat dieser Regelung am Freitag zugestimmt. Die so beschlossene "Dritte Verordnung zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung" wird am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
Möglich ist die neue Verordnung durch einen Beschluss der Europäischen Kommission geworden: Sie überließ den Mitgliedstaaten die Entscheidung, ganz auf BSE-Tests zu verzichten oder eigene Regelungen für das Testalter zu treffen. Einige EU-Mitgliedstaaten haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, künftig ganz auf BSE-Tests an gesunden Schlachtrindern zu verzichten. Hintergrund für die Lockerung der Testpflicht ist der europaweite Rückgang an Neuinfektionen in den vergangenen Jahren.
Die Bundesregierung hat ihre Entscheidung für die Anhebung des Testalters auf der Grundlage einer Risikobewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) getroffen. Die Experten hatten sich dafür ausgesprochen, die systematische Testpflicht bei gesund geschlachteten Rindern beizubehalten, um auch weiterhin über eine ausreichende Datenbasis zu verfügen, die es erlaubt, längerfristige Trends zu beobachten. Mit der Anhebung des Testalters auf 96 Monate sehen die Experten sowohl den vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz als auch die Tiergesundheit weiterhin gewährleistet.
Hintergrund
Seit 2001 gelten in der Europäischen Union BSE-Schutzmaßnahmen, darunter die Pflicht, gesund geschlachtete Rinder ab einem bestimmten Alter auf BSE zu testen. Diese Testpflicht wurde aufgrund einer ständigen wissenschaftlichen Neubewertung des BSE-Risikos durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA angepasst und damit Schritt für Schritt gelockert. 2001 mussten noch alle Rinder ab einem Alter von 30 Monaten getestet werden, 2008 wurde das Testalter auf 48 Monate angehoben, 2011 schließlich auf 72 Monate. In Deutschland hat es 2009 den letzten BSE-Fall gegeben.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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