08.07.2013 09:14 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Einem Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung steht es nicht entgegen, wenn die Geheimhaltung steuerlicher Daten privatrechtlich vereinbart wurde.
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Autor der Pressemeldung "Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung trotz privatrechtlich vereinbarter Geheimhaltung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.