Ausbeutung durch Leiharbeit muss aufhören
- Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 21.03.2011
Pressemitteilung vom: 21.03.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Ausbeutung durch Leiharbeit muss aufhören "Eine strikte Begrenzung und Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung sind dringend notwendig, fehlen im Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch völlig. Alles, was Bundesarbeitsministerin Ursula von der ...
[Die Linke. im Bundestag - 21.03.2011] Ausbeutung durch Leiharbeit muss aufhören
"Eine strikte Begrenzung und Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung sind dringend notwendig, fehlen im Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch völlig. Alles, was Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegt hat, ist bloße Kosmetik", erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Krellmann weiter:
"Leiharbeitskräfte brauchen endlich einen wirksamen Schutz ihrer Arbeitsverhältnisse. Bislang erhalten sie in der Regel niedrigere Löhne als Stammbeschäftigte, da das Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz mittels Tarifvertrag ermöglicht. Das kann so nicht weitergehen. Das Prinzip 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit' muss von der ersten Einsatzstunde einer Leiharbeitnehmerin oder eines Leiharbeitnehmers an gelten.
DIE LINKE hat einen eigenen Gesetzentwurf als Alternative zum Regierungsentwurf vorgelegt. Eckpunkte dieses Entwurfs sind die Festschreibung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Ausnahmen vom ersten Tag an, die Begrenzung der Überlassungsdauer auf drei Monate sowie die Verbesserung der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten im Einsatzbetrieb. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben einen Anspruch auf ein anständiges Leben. Die Ausbeutung muss aufhören."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
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"Eine strikte Begrenzung und Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung sind dringend notwendig, fehlen im Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch völlig. Alles, was Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegt hat, ist bloße Kosmetik", erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Krellmann weiter:
"Leiharbeitskräfte brauchen endlich einen wirksamen Schutz ihrer Arbeitsverhältnisse. Bislang erhalten sie in der Regel niedrigere Löhne als Stammbeschäftigte, da das Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz mittels Tarifvertrag ermöglicht. Das kann so nicht weitergehen. Das Prinzip 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit' muss von der ersten Einsatzstunde einer Leiharbeitnehmerin oder eines Leiharbeitnehmers an gelten.
DIE LINKE hat einen eigenen Gesetzentwurf als Alternative zum Regierungsentwurf vorgelegt. Eckpunkte dieses Entwurfs sind die Festschreibung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Ausnahmen vom ersten Tag an, die Begrenzung der Überlassungsdauer auf drei Monate sowie die Verbesserung der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten im Einsatzbetrieb. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben einen Anspruch auf ein anständiges Leben. Die Ausbeutung muss aufhören."
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Über Die Linke. im Bundestag:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.
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