09.07.2013 10:11 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hilfe beim Forderungseinzug: Das Mahnverfahren
Hilfe beim Forderungseinzug: Das MahnverfahrenKurzfassung: Zur Durchsetzung von Zahlungsforderungen besteht unter Umständen die Möglichkeit des gerichtlichen Mahnverfahrens.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 09.07.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das gerichtliche Mahnverfahren wird Gläubigern die Durchsetzung von Forderungen erleichtet. Beim Mahngericht kann der Mahnbescheid beantragt werden. Wurde ein solcher Mahnbescheid erlassen, kann der Schuldner entweder Zahlen oder Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Für den Fall, dass der Schuldner auf den Mahnbescheid gar nicht reagiert, besteht für den Gläubiger die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
Entschließt sich der Schuldner aufgrund des Mahnbescheids zu einer Zahlung, kann das Mahnverfahren zu einer schnellen Beilegung der Streitigkeiten führen. Deshalb kann der Mahnbescheid unter Umständen zu einem wirksamen Druckmittel des Gläubigers werden.
Reagiert der Schuldner auf einen Mahnbescheid nicht, und kommt es auf Antrag des Gläubigers zu einem Vollstreckungsbescheid, bleibt dem Schuldner noch die Möglichkeit gegen diesen Vollstreckungsbescheid Einspruch zu erheben. Reagiert der Schuldner auch auf den Vollstreckungsbescheid nicht, bleib dem Gläubiger ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel.
Der Vorteil des Mahnverfahrens liegt in der Kostenersparnis gegenüber einem normalen Zivilprozess bei Einreichung einer Klage. Die Einleitung eines Mahnverfahrens genügt gegebenenfalls auch bereits, um eine möglicherweise eintretende Verjährung zu hemmen.
Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch ein, kann das Mahnverfahren alleine allerdings nicht zum Ziel führen. Das Verfahren wird an das zuständige Gericht verwiesen und es kann unter Umständen zu einer streitigen Verhandlung kommen.
Das Mahnverfahren wird an den zentralen Mahngerichten durch einen Rechtspfleger durchgeführt. Dieser prüft im Rahmen des Mahnverfahrens nicht im Detail, ob der behauptete Anspruch tatsächlich besteht. Zu einer solchen Überprüfung kommt es gegebenenfalls erst, wenn das Verfahren aufgrund eines Widerspruchs des Schuldners an das zuständige Gericht verwiesen worden ist.
Für das Stellen eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides, ist es erforderlich gewisse Formalien einzuhalten. Ein qualifizierter Rechtsanwalt kann das Einreichen eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides, sowie die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides übernehmen. Außerdem behält dieser wichtige Fristen im Auge.
Gegen eine schlechte Zahlungsmoral von Kunden, hilft nur ein effektives Forderungsmanagement. Unternehmen sollten sich bei der Durchsetzung ihrer Forderungen deshalb von einem qualifizierten Rechtsanwalt beraten lassen.
http://www.grprainer.com/Forderungseinzug-Inkasso.html
Entschließt sich der Schuldner aufgrund des Mahnbescheids zu einer Zahlung, kann das Mahnverfahren zu einer schnellen Beilegung der Streitigkeiten führen. Deshalb kann der Mahnbescheid unter Umständen zu einem wirksamen Druckmittel des Gläubigers werden.
Reagiert der Schuldner auf einen Mahnbescheid nicht, und kommt es auf Antrag des Gläubigers zu einem Vollstreckungsbescheid, bleibt dem Schuldner noch die Möglichkeit gegen diesen Vollstreckungsbescheid Einspruch zu erheben. Reagiert der Schuldner auch auf den Vollstreckungsbescheid nicht, bleib dem Gläubiger ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel.
Der Vorteil des Mahnverfahrens liegt in der Kostenersparnis gegenüber einem normalen Zivilprozess bei Einreichung einer Klage. Die Einleitung eines Mahnverfahrens genügt gegebenenfalls auch bereits, um eine möglicherweise eintretende Verjährung zu hemmen.
Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch ein, kann das Mahnverfahren alleine allerdings nicht zum Ziel führen. Das Verfahren wird an das zuständige Gericht verwiesen und es kann unter Umständen zu einer streitigen Verhandlung kommen.
Das Mahnverfahren wird an den zentralen Mahngerichten durch einen Rechtspfleger durchgeführt. Dieser prüft im Rahmen des Mahnverfahrens nicht im Detail, ob der behauptete Anspruch tatsächlich besteht. Zu einer solchen Überprüfung kommt es gegebenenfalls erst, wenn das Verfahren aufgrund eines Widerspruchs des Schuldners an das zuständige Gericht verwiesen worden ist.
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Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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