09.07.2013 15:52 Uhr in Kultur & Kunst von w&p Wilde & Partner Public Relations GmbH
Kuriose Reisewelt: Schokoladenverbot für Frauen oder Geldstrafe für unsachgemäße Kaugummi-Entsorgung
Kurzfassung: Kuriose Reisewelt: Schokoladenverbot für Frauen oder Geldstrafe für unsachgemäße Kaugummi-EntsorgungReiseportal start.de stellt skurrile Gesetze und Verbote in beliebten Urlaubsländern vor • Ei ...
[w&p Wilde & Partner Public Relations GmbH - 09.07.2013] Kuriose Reisewelt: Schokoladenverbot für Frauen oder Geldstrafe für unsachgemäße Kaugummi-Entsorgung
Reiseportal start.de stellt skurrile Gesetze und Verbote in beliebten Urlaubsländern vor • Einige Regelungen sollten Reisende unbedingt befolgen
Frankfurt am Main, 9. Juli 2013 (w
p) - Einmal küssen, und schon können Reisende gegen das Gesetz verstoßen. Wer sich im Urlaub regelkonform verhalten möchte, sollte sich vor der nächsten Auslandsreise genau informieren. Das renommierte und auf Pauschal- sowie Last-Minute-Reisen spezialisierte Online-Reisebüro start.de hat skurrile Gesetze und Verbote zusammengetragen und nennt die Regelungen, an die sich Urlauber wirklich halten sollten.
Skurrile Gesetze und Verbote:
Zwei seltsame Verbote gelten in Großbritannien. Zum einen ist es Frauen untersagt, Schokolade in öffentlichen Verkehrsmitteln zu genießen. Zum anderen müssen Angehörige beider Geschlechter beim Frankieren von Briefen oder Postkarten aufpassen. Aus Respekt vor der Queen ist es tatsächlich unzulässig, eine Briefmarke mit dem Konterfrei der dienstältesten Monarchin Europas verkehrt herum auf Postsendungen zu kleben.
Weiter südlich, auf der anderen Seite des Ärmelkanals, führten Zugverspätungen zu folgender Beschränkung: Seit über 100 Jahren ist es Männern und Frauen in Frankreich nicht mehr gestattet, Abschiedsküsse am Bahnsteig auszutauschen. Grund dafür waren Paare, die sich nicht trennen konnten, und dadurch immer wieder Verzögerungen im Fahrplan provozierten. Touristen, die gegen dieses Verbot verstoßen, müssen indes keine Angst vor den Gesetzeshütern haben. Eine strafrechtliche Verfolgung ist bisher nicht bekannt.
Für Touristen ebenfalls weniger gravierend ist wohl folgendes Verbot aus Israel: Hier dürfen Bären nicht mit an den Strand genommen werden. Auch das Baden im Mittelmeer ist Meister Petz untersagt.
Besonders viele ungewöhnliche Verbote gibt es in den Vereinigten Staaten von Amerika. Das besondere Rechtssystem führt dazu, dass Jahrzehnte alte Gesetze streng genommen noch gelten, obwohl sie längst nicht mehr angewendet werden. Damit lässt sich erklären, dass in Alabama sonntags das Domino spielen verboten ist und in Illinois nicht im Pyjama geangelt werden darf. Straffrei sollten auch Touristen ausgehen, die in Indiana kurz nach dem Genuss von Knoblauch ins Kino gehen. Hier ist es eigentlich verboten, sich bis vier Stunden nach dem Knoblauchverzehr in öffentlichen Einrichtungen wie Theatern, Kinos oder öffentlichen Verkehrsmitteln aufzuhalten.
Beachtenswert: Gesetze, die Urlauber befolgen sollten:
Manch einem auf den ersten Blick ungewöhnlichen Erlass sollten Reisende durchaus Beachtung schenken, da sonst der Urlaub unbehaglich werden kann: In Teilen der USA sowie in Australien und Neuseeland ist Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke kann strafbar sein. Die entsprechenden Sanktionen bei Verstößen sind sehr unterschiedlich. Allein innerhalb der USA ist das Strafmaß von Staat zu Staat verschieden.
Im asiatischen Raum ist Sauberkeit ein großes Thema, besonders in den Millionenmetropolen Singapur und Hongkong. Hier wird die Verschmutzung etwa durch Wegwerfen von Kaugummis oder Spucken außerhalb der zahlreichen Abfallkörbe hart geahndet. Zuwiderhandlungen können auch für Touristen zu Geldstrafen von mehr als 150 Euro führen. Besonders streng agiert Singapur. Laut Auswärtigem Amt ist hier bereits die Einfuhr von Kaugummi untersagt.
Auch in Russland ist der Reinlichkeitssinn stark ausgeprägt: Der größte Staat der Welt duldet keine stark verschmutzten Autos auf den Straßen. Gerade nach dem Tauwetter im Frühjahr kontrollieren Polizisten etwa in der Hauptstadt Moskau penibel, ob Nummernschild und Windschutzscheibe sauber genug sind. Wenn nicht, verhängen sie sogar Bußgelder von bis zu 100 Rubel - knapp drei Euro.
Nicht nur im Urlaubsland selbst sollten sich Touristen an die landestypischen Regeln halten. Schon die Einreise birgt so manche Tücke. Für einen reibungslosen Ablauf sollten sich Reisende über die jeweiligen Einfuhrbestimmungen informieren. In vielen Staaten, darunter Australien, Neuseeland und Kuba, ist die Einfuhr von Lebensmitteln verboten, besonders von frischen Waren. Neuseeland hat speziell den Import von Honig untersagt. Ausnahmen können allerdings bei Babynahrung gemacht werden.
Ein besonders für Bergsteiger relevantes Importverbot besteht in Indien: Hier ist die Einfuhr sowie die Benutzung der meisten Satellitentelefone verboten. Besitzer nicht genehmigter Systeme können strafrechtlich verfolgt, die entsprechenden Geräte vom Zoll beschlagnahmt werden. Das Indische Generalkonsulat in Hamburg rät Reisenden daher, keine Satellitentelefone nach Indien einzuführen.
Ebenfalls nicht ins Reisegepäck gehören zum Beispiel E-Zigaretten für Touristen, die in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen. Unter anderem in Dubai und Abu Dhabi ist der Import von elektrischen Zigaretten verboten. Sie werden bei der Einfuhr beschlagnahmt. Das Auswärtige Amt kann eine strafrechtliche Verfolgung bei einem Verstoß nicht ausschließen.
Von den Einfuhrbestimmungen abgesehen unterschieden sich auch die Moralvorstellungen in arabischen Ländern von europäischen. So ist es in den Emiraten verpönt, Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit zu zeigen. Bereits Händchenhalten wird nicht gerne gesehen. Allein aus Respekt vor den Sitten der Einheimischen tun Urlauber gut daran, sich an die gesellschaftlichen Regeln zu halten.
Über start.de:
Deutschlands großes Online-Reisebüro start.de wurde im Jahre 1997 gegründet und gehört zu den umsatzstärksten deutschen Internet-Reiseportalen. Seit Januar 2003 betreibt die Deutsche Bahn das Portal. Das Angebot umfasst neben den Katalogangeboten renommierter Reiseveranstalter im Preisvergleich, Last-Minute- und Pauschalreisen, Hotels, Ferienhäuser, Flüge, Mietwagen, Städtereisen und Kreuzfahrten. Infoseiten zu ausgewählten Urlaubsthemen geben wertvolle Tipps bei der Urlaubssuche. Start.de bekam bei diversen Tests wiederholt Bestnoten für Funktionalität und Kundenfreundlichkeit. Das seit 2005 jährlich verliehene TÜV-Siegel "s@fer shopping" garantiert dem Kunden Qualität, Nutzerfreundlichkeit und Buchungssicherheit. Für eine kompetente Reiseberatung wurde unter 08000 - 900 530 ein kostenloses Servicetelefon eingerichtet (aus dem dt. Festnetz, täglich zwischen 8 Uhr und 24 Uhr).
Für weitere Informationen:
Ulf Schönberg
Wilde
Partner Public Relations
Tel. +49 (0) 89 179190 0
Fax +49 (0) 89 179190 99
E-Mail: info@wilde.de
www.wilde.de
Reiseportal start.de stellt skurrile Gesetze und Verbote in beliebten Urlaubsländern vor • Einige Regelungen sollten Reisende unbedingt befolgen
Frankfurt am Main, 9. Juli 2013 (w
p) - Einmal küssen, und schon können Reisende gegen das Gesetz verstoßen. Wer sich im Urlaub regelkonform verhalten möchte, sollte sich vor der nächsten Auslandsreise genau informieren. Das renommierte und auf Pauschal- sowie Last-Minute-Reisen spezialisierte Online-Reisebüro start.de hat skurrile Gesetze und Verbote zusammengetragen und nennt die Regelungen, an die sich Urlauber wirklich halten sollten.
Skurrile Gesetze und Verbote:
Zwei seltsame Verbote gelten in Großbritannien. Zum einen ist es Frauen untersagt, Schokolade in öffentlichen Verkehrsmitteln zu genießen. Zum anderen müssen Angehörige beider Geschlechter beim Frankieren von Briefen oder Postkarten aufpassen. Aus Respekt vor der Queen ist es tatsächlich unzulässig, eine Briefmarke mit dem Konterfrei der dienstältesten Monarchin Europas verkehrt herum auf Postsendungen zu kleben.
Weiter südlich, auf der anderen Seite des Ärmelkanals, führten Zugverspätungen zu folgender Beschränkung: Seit über 100 Jahren ist es Männern und Frauen in Frankreich nicht mehr gestattet, Abschiedsküsse am Bahnsteig auszutauschen. Grund dafür waren Paare, die sich nicht trennen konnten, und dadurch immer wieder Verzögerungen im Fahrplan provozierten. Touristen, die gegen dieses Verbot verstoßen, müssen indes keine Angst vor den Gesetzeshütern haben. Eine strafrechtliche Verfolgung ist bisher nicht bekannt.
Für Touristen ebenfalls weniger gravierend ist wohl folgendes Verbot aus Israel: Hier dürfen Bären nicht mit an den Strand genommen werden. Auch das Baden im Mittelmeer ist Meister Petz untersagt.
Besonders viele ungewöhnliche Verbote gibt es in den Vereinigten Staaten von Amerika. Das besondere Rechtssystem führt dazu, dass Jahrzehnte alte Gesetze streng genommen noch gelten, obwohl sie längst nicht mehr angewendet werden. Damit lässt sich erklären, dass in Alabama sonntags das Domino spielen verboten ist und in Illinois nicht im Pyjama geangelt werden darf. Straffrei sollten auch Touristen ausgehen, die in Indiana kurz nach dem Genuss von Knoblauch ins Kino gehen. Hier ist es eigentlich verboten, sich bis vier Stunden nach dem Knoblauchverzehr in öffentlichen Einrichtungen wie Theatern, Kinos oder öffentlichen Verkehrsmitteln aufzuhalten.
Beachtenswert: Gesetze, die Urlauber befolgen sollten:
Manch einem auf den ersten Blick ungewöhnlichen Erlass sollten Reisende durchaus Beachtung schenken, da sonst der Urlaub unbehaglich werden kann: In Teilen der USA sowie in Australien und Neuseeland ist Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke kann strafbar sein. Die entsprechenden Sanktionen bei Verstößen sind sehr unterschiedlich. Allein innerhalb der USA ist das Strafmaß von Staat zu Staat verschieden.
Im asiatischen Raum ist Sauberkeit ein großes Thema, besonders in den Millionenmetropolen Singapur und Hongkong. Hier wird die Verschmutzung etwa durch Wegwerfen von Kaugummis oder Spucken außerhalb der zahlreichen Abfallkörbe hart geahndet. Zuwiderhandlungen können auch für Touristen zu Geldstrafen von mehr als 150 Euro führen. Besonders streng agiert Singapur. Laut Auswärtigem Amt ist hier bereits die Einfuhr von Kaugummi untersagt.
Auch in Russland ist der Reinlichkeitssinn stark ausgeprägt: Der größte Staat der Welt duldet keine stark verschmutzten Autos auf den Straßen. Gerade nach dem Tauwetter im Frühjahr kontrollieren Polizisten etwa in der Hauptstadt Moskau penibel, ob Nummernschild und Windschutzscheibe sauber genug sind. Wenn nicht, verhängen sie sogar Bußgelder von bis zu 100 Rubel - knapp drei Euro.
Nicht nur im Urlaubsland selbst sollten sich Touristen an die landestypischen Regeln halten. Schon die Einreise birgt so manche Tücke. Für einen reibungslosen Ablauf sollten sich Reisende über die jeweiligen Einfuhrbestimmungen informieren. In vielen Staaten, darunter Australien, Neuseeland und Kuba, ist die Einfuhr von Lebensmitteln verboten, besonders von frischen Waren. Neuseeland hat speziell den Import von Honig untersagt. Ausnahmen können allerdings bei Babynahrung gemacht werden.
Ein besonders für Bergsteiger relevantes Importverbot besteht in Indien: Hier ist die Einfuhr sowie die Benutzung der meisten Satellitentelefone verboten. Besitzer nicht genehmigter Systeme können strafrechtlich verfolgt, die entsprechenden Geräte vom Zoll beschlagnahmt werden. Das Indische Generalkonsulat in Hamburg rät Reisenden daher, keine Satellitentelefone nach Indien einzuführen.
Ebenfalls nicht ins Reisegepäck gehören zum Beispiel E-Zigaretten für Touristen, die in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen. Unter anderem in Dubai und Abu Dhabi ist der Import von elektrischen Zigaretten verboten. Sie werden bei der Einfuhr beschlagnahmt. Das Auswärtige Amt kann eine strafrechtliche Verfolgung bei einem Verstoß nicht ausschließen.
Von den Einfuhrbestimmungen abgesehen unterschieden sich auch die Moralvorstellungen in arabischen Ländern von europäischen. So ist es in den Emiraten verpönt, Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit zu zeigen. Bereits Händchenhalten wird nicht gerne gesehen. Allein aus Respekt vor den Sitten der Einheimischen tun Urlauber gut daran, sich an die gesellschaftlichen Regeln zu halten.
Über start.de:
Deutschlands großes Online-Reisebüro start.de wurde im Jahre 1997 gegründet und gehört zu den umsatzstärksten deutschen Internet-Reiseportalen. Seit Januar 2003 betreibt die Deutsche Bahn das Portal. Das Angebot umfasst neben den Katalogangeboten renommierter Reiseveranstalter im Preisvergleich, Last-Minute- und Pauschalreisen, Hotels, Ferienhäuser, Flüge, Mietwagen, Städtereisen und Kreuzfahrten. Infoseiten zu ausgewählten Urlaubsthemen geben wertvolle Tipps bei der Urlaubssuche. Start.de bekam bei diversen Tests wiederholt Bestnoten für Funktionalität und Kundenfreundlichkeit. Das seit 2005 jährlich verliehene TÜV-Siegel "s@fer shopping" garantiert dem Kunden Qualität, Nutzerfreundlichkeit und Buchungssicherheit. Für eine kompetente Reiseberatung wurde unter 08000 - 900 530 ein kostenloses Servicetelefon eingerichtet (aus dem dt. Festnetz, täglich zwischen 8 Uhr und 24 Uhr).
Für weitere Informationen:
Ulf Schönberg
Wilde
Partner Public Relations
Tel. +49 (0) 89 179190 0
Fax +49 (0) 89 179190 99
E-Mail: info@wilde.de
www.wilde.de
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