11.07.2013 09:34 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Pfeildiagramm erfüllt nicht die Voraussetzungen eines wirksamen Testaments
Pfeildiagramm erfüllt nicht die Voraussetzungen eines wirksamen TestamentsKurzfassung: Zur Errichtung eines wirksamen, eigenhändig geschriebenen Testaments ist ein Pfeildiagramm nicht ausreichend.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 11.07.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. ist in seinem Beschluss vom 11.02.2013 (Az.: 20 W 542/11) auf die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments eingegangen. Demnach sei ein Pfeildiagramm nicht geeignet um diese Voraussetzungen zu erfüllen. Es könne im Sinne der allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzung bei der Formwirksamkeit eines Testaments nicht nur darauf ankommen, ob das Diagramm wirklich vom Erblasser erstellt wurde. Es liege hierbei schon grundsätzlich ein Mangel dergestalt vor, dass die Echtheit der Erklärung nicht sichergestellt werden könne. Die Echtheit müsse sich auf das gesamte Testament und dessen Inhalt erstrecken. Jedoch kann eine Verifizierung der Echtheit angesichts eines Pfeildiagramms nicht vorgenommen werden. Weiterhin werden auch der Überlegungs- und Übereilungsschutz durch die Anwendung eines Pfeildiagramms umgangen.
In dem vorliegenden Fall hatte das OLG zu entscheiden, ob die Erteilung eines Erbscheins für die Ehefrau des Erblassers erfolgen dürfe. Verwandte des Erblassers hatten gegen diese Erteilung Einwände. Zur Belegung eben dieser hatten sie ein Schriftstück vorgelegt, welches aus ihrer Sicht ein Testament darstellt. Nach Vorlage des Schriftstücks hatte das Nachlassgericht die Erteilung des Erbscheins abgelehnt.
Für Laien ist das Erbrecht trotz der umfänglichen Ausarbeitung oft nicht zu durchblicken. Deshalb ist es umso wichtiger für Erblasser, dass sie bei der Errichtung des Testaments Unterstützung erhalten. Die Folgen eines unwirksamen Testaments können neben dem Streit unter den Erben auch langwierige rechtliche Auseinandersetzungen sein. Mit der Hilfe eines im Erbrecht tätigen Anwalts können diese Probleme möglicherweise umgangen werden und ein wirksames Testament aufgesetzt werden.
Nicht außer Acht gelassen werden sollte, dass im Erbfall viele Emotionen im Spiel sind. Es geht nicht allein um die Abwicklung des Testaments, sondern auch darum auf die Bedürfnisse und Vorstellungen der Erben und besonders des Erblassers Rücksicht zu nehmen. Ein Anwalt sorgt für ein wirksames und dem Willen des Erblassers entsprechendes Testament. Liegt im Todesfall kein Testament vor, so bestimmen sich die Erbfolge und die Erbanteile anhand der gesetzlichen Bestimmungen.
http://www.grprainer.com/Testament.html
In dem vorliegenden Fall hatte das OLG zu entscheiden, ob die Erteilung eines Erbscheins für die Ehefrau des Erblassers erfolgen dürfe. Verwandte des Erblassers hatten gegen diese Erteilung Einwände. Zur Belegung eben dieser hatten sie ein Schriftstück vorgelegt, welches aus ihrer Sicht ein Testament darstellt. Nach Vorlage des Schriftstücks hatte das Nachlassgericht die Erteilung des Erbscheins abgelehnt.
Für Laien ist das Erbrecht trotz der umfänglichen Ausarbeitung oft nicht zu durchblicken. Deshalb ist es umso wichtiger für Erblasser, dass sie bei der Errichtung des Testaments Unterstützung erhalten. Die Folgen eines unwirksamen Testaments können neben dem Streit unter den Erben auch langwierige rechtliche Auseinandersetzungen sein. Mit der Hilfe eines im Erbrecht tätigen Anwalts können diese Probleme möglicherweise umgangen werden und ein wirksames Testament aufgesetzt werden.
Nicht außer Acht gelassen werden sollte, dass im Erbfall viele Emotionen im Spiel sind. Es geht nicht allein um die Abwicklung des Testaments, sondern auch darum auf die Bedürfnisse und Vorstellungen der Erben und besonders des Erblassers Rücksicht zu nehmen. Ein Anwalt sorgt für ein wirksames und dem Willen des Erblassers entsprechendes Testament. Liegt im Todesfall kein Testament vor, so bestimmen sich die Erbfolge und die Erbanteile anhand der gesetzlichen Bestimmungen.
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Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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