11.07.2013 15:11 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Alois Müller GmbH
Kampf den Legionellen: Expertenrunde in Memmingen diskutiert über Trinkwasserverordnung
Kurzfassung: Kampf den Legionellen - Expertenrunde in Memmingen diskutiert über TrinkwasserverordnungDie Umsetzung der im Mai 2011 beschlossenen Änderung der Trinkwasserverordnung stellt die Gesundheitsämter un ...
[Alois Müller GmbH - 11.07.2013] Kampf den Legionellen - Expertenrunde in Memmingen diskutiert über Trinkwasserverordnung
Die Umsetzung der im Mai 2011 beschlossenen Änderung der Trinkwasserverordnung stellt die Gesundheitsämter und die Bevölkerung in Deutschland vor große Herausforderungen und teilweise vor Aufgaben, die manchen noch nicht bewusst sind. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertenrunde, die jetzt beim Memminger Spezialisten Alois Müller GmbH tagte. Das auf Anlagenbau, Energie- und Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär und Klimatechnik) spezialisierte Unternehmen diskutierte bei einer Key-Account-Veranstaltung mit Sachverständigen, Planern, Installateuren, Hausverwaltern, Vertretern der öffentlichen Hand und Industriekunden die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung.
"Hier wird sich in den kommenden Jahren einiges tun, denn vielen ist noch gar nicht bewusst, dass sie betroffen sind und nach dem neuen Gesetz verpflichtet sind, jährlich oder alle drei Jahre das Trinkwasser auf Legionellen hin untersuchen zu lassen", erklärte Matthias Hofmann, Sachverständiger für Sanitärtechnik aus München, in seinem Vortrag. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) wurde bereits am 21. Mai 2001 in Deutschland erlassen, die Novelle von 2011 sollte bestehende Unklarheiten beseitigen. Die letzte Änderung hierzu erschien Ende 2012.
Insbesondere ein technischer Maßnahmewert für Legionellen wurde definiert, mit der Folge, dass gerade gewerbliche Vermieter und die Betreiber von öffentlichen Gebäuden wesentlich stärker in die Verantwortung genommen werden.
Dass die einzelnen Bereiche nicht immer leicht zu trennen sind zeigt folgendes Beispiel: Weil in Sportheimen, die eigentlich als private Einrichtungen gelten, Gastmannschaften duschen, gelten die Umkleiden als öffentliche Einrichtungen und unterliegen damit einer jährlichen Untersuchungspflicht. Darum Hofmanns Empfehlung, sich von Experten Beraten zu lassen. Fein raus sind dagegen die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, denn die dort vorliegenden Kleinanlagen unterliegen keiner Untersuchungspflicht.
Aber auch hier mahnt Ulrich Kiechle, Service-Meister bei der Alois Müller GmbH zur Vorsicht: "Die Befreiung von der Probenahme-Pflicht ist kein Freibrief. Bei gesundheitlichen Folgen für Mitarbeiter oder Mieter führt es für den Inhaber oder Betreiber zu strafrechtlichen Konsequenzen, auch wenn sie zuvor von einer Prüfpflicht enthoben sind. Teilweise werden Trinkwasser-Untersuchungen auch von den Betriebsräten in Unternehmen erfolgreich eingefordert. Auch in Firmen, die nach der Verordnung nicht dazu verpflichtet wären. "
Wie wichtig und sinnvoll die regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers ist, verdeutlicht Kiechle am folgenden Fall: "Im Donaucenter in Neu-Ulm durften die Bewohner zu Beginn des Jahres drei Monate lang nicht duschen, weil auch hier bei einer Routineuntersuchung Legionellen in gefährlicher Konzentration gefunden worden waren." Zudem gibt er zu bedenken, dass auch Klimaanlagen, die nicht der Trinkwasserverordnung unterliegen, regelmäßig geprüft werden sollten. So starben 2010 in Ulm fünf Menschen, weil sich in einem Kühlturm auf dem Dach eines großen Bürogebäudes Legionellen gebildet hatten, die über die Luft in der gesamten Stadt verteilt wurden.
Legionellen sind Bakterien, die Krankheiten auslösen können, zum Beispiel Lungenentzündungen oder Infektionen der Atemwege. Legionellen werden über die Atemwege aufgenommen, insofern ist der Wasserdampf, der beim Duschen entsteht, ein Risikofaktor. Gefährdet für das Erkranken an der Legionärskrankheit sind vor allem: ältere Menschen, Raucher und immungeschwächte Personen.
Für die Experten der Alois Müller GmbH sind die Legionellen-Untersuchungen im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung Routine. "Es ist ganz normal, dass es auch immer wieder Fälle gibt, bei denen Legionellen festgestellt werden. Das ist aber kein Grund zur Panik. Mit besonnenem Handeln und professionellem Vorgehen bekommt man die Probleme schnell in den Griff", so Kiechle. Werden die Grenzwerte überschritten, gelte umgehende Informationspflicht. Dem Gesundheitsamt und den betroffenen Verbrauchern gegenüber. "Wer dies unterlässt, der begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern macht sich strafbar", so Kiechle. Je nach Befund und Legionellenkonzentration ergeben sich unterschiedliche Fristigkeiten für die Gegenmaßnahmen. Diese reichen von der Desinfektion bis hin zum Leitungsaustausch, Rückbau oder dem Erneuern der Warmwasserbereitung.
Gerade alte Bestandsbauten gelten in der Branche als Problemobjekte, "denn in der Vergangenheit wurden Wasserleitungen und Warmwasserspeicher viel zu groß dimensioniert oder es fand eine Nutzungsänderung statt. Außerdem gibt es oft eine große Anzahl an so genannten toten Leitungen, bei denen kein oder viel zu wenig Wasser fließt. Stehendes Wasser ist aber ein idealer Nährboden für Legionellen", so Kiechle.
Um ein mögliches Legionellen-Problem von vorneherein auszuschließen, setzen die Spezialisten der Alois Müller GmbH bei Neubauinstallationen und Bestandssanierungen immer mehr auf die Frischwassertechnologie, wie sie zum Beispiel die in Kaufbeuren ansässige Varmeco GmbH
Co. KG anbietet. Hier findet keine Trinkwasserbevorratung statt, sondern das Trinkwasser wird "just in time" in dem Moment erhitzt, in dem es gebraucht wird. Auf dieses innovative System vertrauen im Allgäu unter anderem die Kliniken und Krankenhäuser in Kaufbeuren, Buchloe und Marktoberdorf, aber auch Großunternehmen wie MAN in (Standort Bochum), Lufthansa (Frankfurt), VW (Wolfsburg) oder Mercedes Benz/Daimler Chrysler (Düsseldorf) sowie regionale Mittelständler wie die Goldhofer Aktiengesellschaft, Pfeifer Seil- und Hebetechnik (beide Memmingen), die Grob Werke GmbH
Co. KG (Mindelheim) oder die Alois Berger GmbH (Ottobeuren/Memmingen).
"Wir haben mit den Frischwassersystemen beste Erfahrungen gemacht und unter anderem auch unseren eigenen Betrieb in Memmingen entsprechend umgerüstet, erklärt Andreas Müller, Geschäftsführer der Alois Müller GmbH. In einem firmeninternen Pilotprojekt reagierte das Unternehmen auf den geänderten Nutzungsbedarf. "Weil wir die Produktion in unsere neugebaute energieautarke Produktionshalle in Ungerhausen ausgelagert haben, nutzen weniger Mitarbeiter die Duschanlagen und dadurch war der vorhandene Wasserspeicher zu groß. Mit der Frischwassertechnik wird nun bedarfsgerecht Warmwasser erzeugt - hygienisch und ökonomisch", so Müller.
Wer nicht weiß, ob und in welchen Zeiträumen er seine Trinkwasseranlage untersuchen lassen muss, dem rät Sachverständiger Matthias Hoffmann, beim örtlichen Gesundheitsamt nachzufragen und sich an Experten wie die Alois Müller GmbH zu wenden: "Damit ist man auf der sicheren Seite und schließt Fehlerquellen von vorneherein aus." Oft seien fehlerhafte Proben der Grund für unnötige Aufregung. "Da kann man sich viel Ärger sparen, wenn man gleich die Fachleute fragt, die viel Erfahrung mit der Materie haben", so Hofmann. "Bei Kunden, die regelmäßige Untersuchungen durchführen müssen, raten wir zu Probenentnahmestellen" so Christian Barg, zertifizierter Mitarbeiter für die Entnahme von Trinkwasserproben bei der Alois Müller GmbH.
Betreiber, die laut Trinkwasser-Verordnung zur, Trinkwasser-Probenahme verpflichtet sind, müssen dies bereits bis zum 31. Dezember.2013 getan haben. Matthias Hoffmann sprach deshalb die Empfehlung aus schnell zu handeln, da ab Oktober keine Ressourcen in den Laboren mehr sein werden. "Wer die Probennahmen später als gefordert durchführt, der riskiert ein Bußgeld", warnte der Experte.
Alois Müller GmbH - Energie im Fokus
Die Alois Müller GmbH ist innerhalb der vergangenen 39 Jahre vom traditionellen Familienbetrieb zum mittelständischen Unternehmen mit über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewachsen. Das Unternehmen gilt als Spezialist für Anlagenbau, Energie- und Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär und Klimatechnik) und durfte sein Know-how bei vielen interessanten Projekten unter Beweis stellen. So waren die Spezialisten der Alois Müller GmbH unter anderem am Neubau der Allianz Arena in München sowie der SGL-Arena in Augsburg beteiligt. http://www.alois-mueller.com
Weitere Informationen:
Alois Müller GmbH
Schlachthofstraße 61, 87700 Memmingen, Telefon 08331/9448-0, Fax 08331/9448-99, info@alois-mueller.com, www.alois-mueller.com
Ansprechpartner für die Presse:
Alois Müller, Geschäftsführer
Andreas Müller, Geschäftsführer
Beate Bertsch, Marketing und PR
Bildunterschrift:
trinkwasser.jpg
Auf großes Interesse stieß die Informationsveranstaltung zur Trinkwasser-Hygiene bei der Alois Müller GmbH in Memmingen. Geschäftsführer Andreas Müller (Mitte) war mit der Resonanz sehr zufrieden. Foto: Jensen media/Alois Müller GmbH
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Die Umsetzung der im Mai 2011 beschlossenen Änderung der Trinkwasserverordnung stellt die Gesundheitsämter und die Bevölkerung in Deutschland vor große Herausforderungen und teilweise vor Aufgaben, die manchen noch nicht bewusst sind. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertenrunde, die jetzt beim Memminger Spezialisten Alois Müller GmbH tagte. Das auf Anlagenbau, Energie- und Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär und Klimatechnik) spezialisierte Unternehmen diskutierte bei einer Key-Account-Veranstaltung mit Sachverständigen, Planern, Installateuren, Hausverwaltern, Vertretern der öffentlichen Hand und Industriekunden die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung.
"Hier wird sich in den kommenden Jahren einiges tun, denn vielen ist noch gar nicht bewusst, dass sie betroffen sind und nach dem neuen Gesetz verpflichtet sind, jährlich oder alle drei Jahre das Trinkwasser auf Legionellen hin untersuchen zu lassen", erklärte Matthias Hofmann, Sachverständiger für Sanitärtechnik aus München, in seinem Vortrag. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) wurde bereits am 21. Mai 2001 in Deutschland erlassen, die Novelle von 2011 sollte bestehende Unklarheiten beseitigen. Die letzte Änderung hierzu erschien Ende 2012.
Insbesondere ein technischer Maßnahmewert für Legionellen wurde definiert, mit der Folge, dass gerade gewerbliche Vermieter und die Betreiber von öffentlichen Gebäuden wesentlich stärker in die Verantwortung genommen werden.
Dass die einzelnen Bereiche nicht immer leicht zu trennen sind zeigt folgendes Beispiel: Weil in Sportheimen, die eigentlich als private Einrichtungen gelten, Gastmannschaften duschen, gelten die Umkleiden als öffentliche Einrichtungen und unterliegen damit einer jährlichen Untersuchungspflicht. Darum Hofmanns Empfehlung, sich von Experten Beraten zu lassen. Fein raus sind dagegen die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, denn die dort vorliegenden Kleinanlagen unterliegen keiner Untersuchungspflicht.
Aber auch hier mahnt Ulrich Kiechle, Service-Meister bei der Alois Müller GmbH zur Vorsicht: "Die Befreiung von der Probenahme-Pflicht ist kein Freibrief. Bei gesundheitlichen Folgen für Mitarbeiter oder Mieter führt es für den Inhaber oder Betreiber zu strafrechtlichen Konsequenzen, auch wenn sie zuvor von einer Prüfpflicht enthoben sind. Teilweise werden Trinkwasser-Untersuchungen auch von den Betriebsräten in Unternehmen erfolgreich eingefordert. Auch in Firmen, die nach der Verordnung nicht dazu verpflichtet wären. "
Wie wichtig und sinnvoll die regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers ist, verdeutlicht Kiechle am folgenden Fall: "Im Donaucenter in Neu-Ulm durften die Bewohner zu Beginn des Jahres drei Monate lang nicht duschen, weil auch hier bei einer Routineuntersuchung Legionellen in gefährlicher Konzentration gefunden worden waren." Zudem gibt er zu bedenken, dass auch Klimaanlagen, die nicht der Trinkwasserverordnung unterliegen, regelmäßig geprüft werden sollten. So starben 2010 in Ulm fünf Menschen, weil sich in einem Kühlturm auf dem Dach eines großen Bürogebäudes Legionellen gebildet hatten, die über die Luft in der gesamten Stadt verteilt wurden.
Legionellen sind Bakterien, die Krankheiten auslösen können, zum Beispiel Lungenentzündungen oder Infektionen der Atemwege. Legionellen werden über die Atemwege aufgenommen, insofern ist der Wasserdampf, der beim Duschen entsteht, ein Risikofaktor. Gefährdet für das Erkranken an der Legionärskrankheit sind vor allem: ältere Menschen, Raucher und immungeschwächte Personen.
Für die Experten der Alois Müller GmbH sind die Legionellen-Untersuchungen im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung Routine. "Es ist ganz normal, dass es auch immer wieder Fälle gibt, bei denen Legionellen festgestellt werden. Das ist aber kein Grund zur Panik. Mit besonnenem Handeln und professionellem Vorgehen bekommt man die Probleme schnell in den Griff", so Kiechle. Werden die Grenzwerte überschritten, gelte umgehende Informationspflicht. Dem Gesundheitsamt und den betroffenen Verbrauchern gegenüber. "Wer dies unterlässt, der begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern macht sich strafbar", so Kiechle. Je nach Befund und Legionellenkonzentration ergeben sich unterschiedliche Fristigkeiten für die Gegenmaßnahmen. Diese reichen von der Desinfektion bis hin zum Leitungsaustausch, Rückbau oder dem Erneuern der Warmwasserbereitung.
Gerade alte Bestandsbauten gelten in der Branche als Problemobjekte, "denn in der Vergangenheit wurden Wasserleitungen und Warmwasserspeicher viel zu groß dimensioniert oder es fand eine Nutzungsänderung statt. Außerdem gibt es oft eine große Anzahl an so genannten toten Leitungen, bei denen kein oder viel zu wenig Wasser fließt. Stehendes Wasser ist aber ein idealer Nährboden für Legionellen", so Kiechle.
Um ein mögliches Legionellen-Problem von vorneherein auszuschließen, setzen die Spezialisten der Alois Müller GmbH bei Neubauinstallationen und Bestandssanierungen immer mehr auf die Frischwassertechnologie, wie sie zum Beispiel die in Kaufbeuren ansässige Varmeco GmbH
Co. KG anbietet. Hier findet keine Trinkwasserbevorratung statt, sondern das Trinkwasser wird "just in time" in dem Moment erhitzt, in dem es gebraucht wird. Auf dieses innovative System vertrauen im Allgäu unter anderem die Kliniken und Krankenhäuser in Kaufbeuren, Buchloe und Marktoberdorf, aber auch Großunternehmen wie MAN in (Standort Bochum), Lufthansa (Frankfurt), VW (Wolfsburg) oder Mercedes Benz/Daimler Chrysler (Düsseldorf) sowie regionale Mittelständler wie die Goldhofer Aktiengesellschaft, Pfeifer Seil- und Hebetechnik (beide Memmingen), die Grob Werke GmbH
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"Wir haben mit den Frischwassersystemen beste Erfahrungen gemacht und unter anderem auch unseren eigenen Betrieb in Memmingen entsprechend umgerüstet, erklärt Andreas Müller, Geschäftsführer der Alois Müller GmbH. In einem firmeninternen Pilotprojekt reagierte das Unternehmen auf den geänderten Nutzungsbedarf. "Weil wir die Produktion in unsere neugebaute energieautarke Produktionshalle in Ungerhausen ausgelagert haben, nutzen weniger Mitarbeiter die Duschanlagen und dadurch war der vorhandene Wasserspeicher zu groß. Mit der Frischwassertechnik wird nun bedarfsgerecht Warmwasser erzeugt - hygienisch und ökonomisch", so Müller.
Wer nicht weiß, ob und in welchen Zeiträumen er seine Trinkwasseranlage untersuchen lassen muss, dem rät Sachverständiger Matthias Hoffmann, beim örtlichen Gesundheitsamt nachzufragen und sich an Experten wie die Alois Müller GmbH zu wenden: "Damit ist man auf der sicheren Seite und schließt Fehlerquellen von vorneherein aus." Oft seien fehlerhafte Proben der Grund für unnötige Aufregung. "Da kann man sich viel Ärger sparen, wenn man gleich die Fachleute fragt, die viel Erfahrung mit der Materie haben", so Hofmann. "Bei Kunden, die regelmäßige Untersuchungen durchführen müssen, raten wir zu Probenentnahmestellen" so Christian Barg, zertifizierter Mitarbeiter für die Entnahme von Trinkwasserproben bei der Alois Müller GmbH.
Betreiber, die laut Trinkwasser-Verordnung zur, Trinkwasser-Probenahme verpflichtet sind, müssen dies bereits bis zum 31. Dezember.2013 getan haben. Matthias Hoffmann sprach deshalb die Empfehlung aus schnell zu handeln, da ab Oktober keine Ressourcen in den Laboren mehr sein werden. "Wer die Probennahmen später als gefordert durchführt, der riskiert ein Bußgeld", warnte der Experte.
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