12.07.2013 09:54 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein gesellschaftsvertragliches Mehrstimmrecht einer Komplementärin einer Publikums-KG bei der Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages ist nicht immer wirksam.
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Autor der Pressemeldung "Kein Mehrstimmrecht für Komplementärin einer Publikums-KG" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.