Kein Dach mehr über dem Kopf: "Safe Home -Abzocke

Kurzfassung: Kein Dach mehr über dem Kopf: "Safe Home" -AbzockeWer ein Haus auf Kredit gekauft hat und in einen finanziellen Engpass gerät, hat Angst vor der Zwangsversteigerung. Diese Angst hat sich Jonas Köl ...
[Rössner Rechtsanwälte - 12.07.2013] Kein Dach mehr über dem Kopf: "Safe Home" -Abzocke

Wer ein Haus auf Kredit gekauft hat und in einen finanziellen Engpass gerät, hat Angst vor der Zwangsversteigerung. Diese Angst hat sich Jonas Köllner (S
K-Gründer) zu Nutze gemacht und Hausbesitzern "schnelle und unkomplizierte Hilfe" angeboten. Für viele Betroffene, schien das die einzige Möglichkeit, das eigene Dach über dem Kopf zu retten. Unter der Bezeichnung "Safe Home" bot Köller, unter anderem als Geschäftsführer der Sachwertica III GmbH, Hauseigentümern an, ihr kurz vor der Zwangsversteigerung stehendes Anwesen zu erwerben. So sollten Gläubiger befriedigt werden. Den Verkäufern sollte dabei ein Rückkaufsrecht eingeräumt werden. Hierdurch sollte es den Betroffenen ermöglicht werden, sich ohne den Zeitdruck durch eine Zwangsversteigerung Geld zu besorgen. Das hörte sich gut an.
Ein Rückkauf jedoch scheiterte in der Folge entweder an unerfüllbaren Bedingungen in der Rückkaufvereinbarung oder daran, dass das Haus einfach vorher verkauft wurde. Kündigungs- oder Rücktrittserklärungen wurden schlichtweg von den Käufern ignoriert. In einem aktuellen Fall trat als Käufer neben der Sachwertica GmbH die Privacy Matters GmbH in Form einer GbR auf. Diese legt nunmehr - nach der Inhaftierung des Herrn Jonas Köller - eine Einzelvertretungsvollmacht für die GbR vor und bietet das Haus öffentlich zum Kauf an. Dass auch der beurkundende Notar zeitweise in Untersuchungshaft genommen wurde, lässt das Ausmaß dieser Masche nur erahnen.
Für Betroffene ist höchste Eile geboten, wenn das eigene Haus noch gerettet werden soll. An verschiedenen Stellen der Verträge lässt sich häufig Sittenwidrigkeit festmachen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese Auffassung nach einem Bericht eines Branchendienstes bereits bestätigt. Die Beantragung einer einstweiligen Verfügung verhindert in diesen Fällen den Eintritt vollendeter Tatsachen.

Rechtsanwalt Robert D. Buchmann
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