12.07.2013 16:55 Uhr in Auto & Motorrad von Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Odenwald: WSV-Mitarbeiter rechtlich voll abgesichert
Kurzfassung: Odenwald: WSV-Mitarbeiter rechtlich voll abgesichertDas Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMBVS) hat die seit 20 Jahren diskutierte Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltun ...
[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) - 12.07.2013] Odenwald: WSV-Mitarbeiter rechtlich voll abgesichert
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMBVS) hat die seit 20 Jahren diskutierte Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) in die Wege geleitet. Ziel der Reform ist, auch in Zukunft eine leistungsfähige Verwaltung der Wasserstrassen zu gewährleisten. Mit den begrenzten zur Verfügung stehenden Mitteln soll insbesondere die Infrastruktur an Wasserstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung gewährleistet sein. Die Reform ist ein langfristig angelegter Prozess. Die bisherige regionale Ressourcensteuerung erfolgt nun zentral über die neu errichtete Generaldirektion WS. Dies ermöglicht, hochqualifizierte Arbeitsplätze innerhalb der Verwaltung auch langfristig sicherzustellen.
Staatssekretär Michael Odenwald:
"Wir haben unsere Mitarbeiter für die Zukunft rechtlich voll abgesichert. Darüber haben wir unsere Mitarbeiter und auch ver.di bereits schriftlich informiert. Auch ein Tarifvertrag brächte keinen Mehrwert. Die Streikmaßnahmen sind nicht nachvollziehbar. Die WSV Mitarbeiter sollten nicht ihre eigene Branche schwächen. Im Gegensatz zu unseren Mitarbeitern müssen die Binnenschiffer durch die Streiks erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen."
Klar ist: Es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen! Es gibt keine Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten! Es gibt keine finanziellen Nachteile für die Beschäftigten!ver.di behauptet, die Bundesregierung habe die Tarifverhandlungen durch Vorbedingungen zum Scheitern gebracht. Das ist falsch. Richtig ist: das Bundesinnenministerium und BMVBS waren bereit, die sozialen Absicherungen im Rahmen eines Tarifvertrages für die WSV-Mitarbeiter zu regeln. Die Verhandlungen sind daran gescheitert, dass ver.di gefordert hat, die sozialen Absicherungen nicht nur für die WSV Mitarbeiter zu treffen, sondern auf alle Mitarbeiter des gesamten Geschäftsbereichs des Bundesverkehrsministeriums zu erstrecken. Reformiert wird aber nur die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.
ver.di behauptet, die von Minister Ramsauer gegebenen Zusagen könnten nur in einem Tarifvertrag rechtsverbindlich abgegeben werden. Das ist falsch. Richtig ist: Minister Ramsauer hat die WSV-Mitarbeiter mit Schreiben vom 10.06.2013 über die sozialen Absicherungen informiert. Das Schreiben ist rechtsverbindlicher Bestandteil der Arbeitsverträge, die Zusagen sind damit gegenüber dem jeweiligen Dienstherren durchsetzbar. Alle bekannt gegebenen Zusagen sind rechtsverbindlich, unwiderruflich und einklagbar. Das bestätigt auch das Bundesinnenministerium.
ver.di behauptet, die WSV solle komplett umgebaut bzw. zerschlagen werden. Das ist falsch. Richtig ist: Bis auf die Umgestaltung der mittelbehördlichen Ebene (Personalanteil ca. 10 %) sind keine Entscheidungen getroffen. Auch die Anpassung der Ämterstruktur wird mit Maß und sozialverträglich erfolgen.
ver.di behauptet, Ziel der Reform sei der Abbau von Arbeitsplätzen. So sollten bis zu einem Viertel der rd. 12.000 Arbeitsplätze abgebaut werden. Das ist falsch. Richtig ist: Ziel der Reform ist eine Verbesserung der Organisation, nicht der Abbau von Personal. Der künftige Personalbedarf kann erst auf der Grundlage der neuen Strukturen festgestellt werden und zwar durch eine nach anerkannten Methoden erhobene Personalbedarfsermittlung. Diese wird bis 2016 erfolgen.
Staatssekretär Odenwald appelliert an ver.di:
"Mit den schriftlichen und rechtsverbindlichen Beschäftigungs-, Standort-, und Einkommensgarantien und einem attraktiven Anreizsystem für wechselwillige Beschäftigte haben wir alles Notwendige getan, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozial abzusichern."
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/2008-0
Telefax: 030/2008-3060
Mail: Ref-Presse@bmvbw.bund.de
URL: http://www.bmvbw.de
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMBVS) hat die seit 20 Jahren diskutierte Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) in die Wege geleitet. Ziel der Reform ist, auch in Zukunft eine leistungsfähige Verwaltung der Wasserstrassen zu gewährleisten. Mit den begrenzten zur Verfügung stehenden Mitteln soll insbesondere die Infrastruktur an Wasserstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung gewährleistet sein. Die Reform ist ein langfristig angelegter Prozess. Die bisherige regionale Ressourcensteuerung erfolgt nun zentral über die neu errichtete Generaldirektion WS. Dies ermöglicht, hochqualifizierte Arbeitsplätze innerhalb der Verwaltung auch langfristig sicherzustellen.
Staatssekretär Michael Odenwald:
"Wir haben unsere Mitarbeiter für die Zukunft rechtlich voll abgesichert. Darüber haben wir unsere Mitarbeiter und auch ver.di bereits schriftlich informiert. Auch ein Tarifvertrag brächte keinen Mehrwert. Die Streikmaßnahmen sind nicht nachvollziehbar. Die WSV Mitarbeiter sollten nicht ihre eigene Branche schwächen. Im Gegensatz zu unseren Mitarbeitern müssen die Binnenschiffer durch die Streiks erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen."
Klar ist: Es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen! Es gibt keine Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten! Es gibt keine finanziellen Nachteile für die Beschäftigten!ver.di behauptet, die Bundesregierung habe die Tarifverhandlungen durch Vorbedingungen zum Scheitern gebracht. Das ist falsch. Richtig ist: das Bundesinnenministerium und BMVBS waren bereit, die sozialen Absicherungen im Rahmen eines Tarifvertrages für die WSV-Mitarbeiter zu regeln. Die Verhandlungen sind daran gescheitert, dass ver.di gefordert hat, die sozialen Absicherungen nicht nur für die WSV Mitarbeiter zu treffen, sondern auf alle Mitarbeiter des gesamten Geschäftsbereichs des Bundesverkehrsministeriums zu erstrecken. Reformiert wird aber nur die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.
ver.di behauptet, die von Minister Ramsauer gegebenen Zusagen könnten nur in einem Tarifvertrag rechtsverbindlich abgegeben werden. Das ist falsch. Richtig ist: Minister Ramsauer hat die WSV-Mitarbeiter mit Schreiben vom 10.06.2013 über die sozialen Absicherungen informiert. Das Schreiben ist rechtsverbindlicher Bestandteil der Arbeitsverträge, die Zusagen sind damit gegenüber dem jeweiligen Dienstherren durchsetzbar. Alle bekannt gegebenen Zusagen sind rechtsverbindlich, unwiderruflich und einklagbar. Das bestätigt auch das Bundesinnenministerium.
ver.di behauptet, die WSV solle komplett umgebaut bzw. zerschlagen werden. Das ist falsch. Richtig ist: Bis auf die Umgestaltung der mittelbehördlichen Ebene (Personalanteil ca. 10 %) sind keine Entscheidungen getroffen. Auch die Anpassung der Ämterstruktur wird mit Maß und sozialverträglich erfolgen.
ver.di behauptet, Ziel der Reform sei der Abbau von Arbeitsplätzen. So sollten bis zu einem Viertel der rd. 12.000 Arbeitsplätze abgebaut werden. Das ist falsch. Richtig ist: Ziel der Reform ist eine Verbesserung der Organisation, nicht der Abbau von Personal. Der künftige Personalbedarf kann erst auf der Grundlage der neuen Strukturen festgestellt werden und zwar durch eine nach anerkannten Methoden erhobene Personalbedarfsermittlung. Diese wird bis 2016 erfolgen.
Staatssekretär Odenwald appelliert an ver.di:
"Mit den schriftlichen und rechtsverbindlichen Beschäftigungs-, Standort-, und Einkommensgarantien und einem attraktiven Anreizsystem für wechselwillige Beschäftigte haben wir alles Notwendige getan, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozial abzusichern."
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
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, 10115 Berlin, Deutschland
Tel.: 030/2008-0; http://www.bmvbw.de
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