15.07.2013 11:42 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Nach einem Urteil soll keine grundsätzliche Haftung eines Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner bestehen.
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Autor der Pressemeldung "Bewertung der Haftung von Internetanschlussinhabern" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.