15.07.2013 16:46 Uhr in Auto & Motorrad von Auto-Medienportal.Net

Urteil: Halter haftet für Feuer durch abgestelltes Auto

Kurzfassung: Urteil: Halter haftet für Feuer durch abgestelltes Autoampnet - 15. Juli 2013. Von einem betriebsbereiten Kraftwagen geht immer eine Gefahr für den übrigen Verkehr aus. Selbst wenn er fern des öff ...
[Auto-Medienportal.Net - 15.07.2013] Urteil: Halter haftet für Feuer durch abgestelltes Auto

ampnet - 15. Juli 2013. Von einem betriebsbereiten Kraftwagen geht immer eine Gefahr für den übrigen Verkehr aus. Selbst wenn er fern des öffentlichen Straßenraums in einer privaten Tiefgarage geparkt wurde. Kommt es dort zu einem Brand weiterer Fahrzeuge, der seinen Ursprung in dem abgestellten Auto genommen hat, muss dessen Halter für den Gesamtschaden haften hat das Landgericht Karlsruhe klargestellt (Az. 9 S 319/12).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte sich das betroffene Fahrzeug auf Grund eines nicht mehr nachvollziehbaren technischen Defekts selbst entzündet. Das Auto war 24 Stunden zuvor in der Tiefgarage abgestellt worden, wo das Feuer nun auf einen daneben stehenden Wagen übergriff. Deren Besitzerin machte für den entstandenen Schaden in Höhe von knapp 3000 Euro den Halter des "Selbstentzünders" verantwortlich.
Zwar sind zwischen dem Abstellen des Autos und seiner Entzündung mehr als 24 Stunden verstrichen, womit ein naher zeitlicher Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang nicht mehr gegeben ist. Doch die sich mit jeder Verwendung eines Kraftfahrzeugs öffnende Gefahrenquelle ist erst dann ohne rechtliche Bedeutung, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Fahrzeugs überhaupt keine Rolle mehr spielt.
Ansonsten ist nach allgemeiner Rechtsprechung der ursächliche Zusammenhang von Schadensereignis und Betrieb eines Kfz nicht auf den Zeitraum zwischen Beginn und Ende der Fahrt zu begrenzen. Es genügt, dass sich eine von dem Auto ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Fahrzeug mitgeprägt wurde. (ampnet/nic)

Pressekontakte:
Auto-Medienportal.Net
Enzer Strasse 83
31655 Stadthagen
Deutschland
Telefon: +49(0)5721 9383988
Telefax: +49(0)5721 92175
Mail: newsroom@auto-medienportal.net
URL: http://www.auto-medienportal.net/

Weitere Informationen
Auto-Medienportal.Net
Auto-Medienportal.Net Unsere Arbeit wird bestimmt von dem Ziel, Dienstleistung für Redakteure und Autoren zu bieten. Dafür bereiten Fachjournalisten Fotos und Texte für Auto-Medienportal.Net so auf, dass sie deren fachliche Ansprüche erfüllen. Das Material steht allen Medien für die redaktionelle Berichterstattung honorarfrei zur Verfügung(siehe unsere AGB), weil unsere Arbeit von Sponsoren getragen wird.
Auto-Medienportal.Net,
, 31655 Stadthagen, Deutschland
Tel.: +49(0)5721 9383988; http://www.auto-medienportal.net/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
09.07.2014  raftstoff günstiger
09.07.2014  raftstoff günstiger
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Auto-Medienportal.Net

31655 Stadthagen
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
+49(0)5721 9383988
Fax:
+49(0)5721 92175
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/85699

https://www.prmaximus.de/pressefach/auto-medienportal.net-pressefach.html
Die Pressemeldung "Urteil: Halter haftet für Feuer durch abgestelltes Auto" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Urteil: Halter haftet für Feuer durch abgestelltes Auto" ist Auto-Medienportal.Net, vertreten durch .