17.07.2013 10:09 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Der Vorstand einer Aktiengesellschaft hat bei der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht einen weiten Spielraum. Dadurch verringert sich das Haftungsrisiko ein wenig.
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Autor der Pressemeldung "Beweispflicht des Vorstandes bei Schadensersatzansprüchen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.