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Keine notarielle Beurkundung der Begebung der Anfechtung eines Erbvertrages erforderlich
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Die Anweisung eines Erblassers an den Notar, die Anfechtung eines Erbvertrages dem Nachlassgericht zu übermitteln, soll keine gesonderte notarielle Beurkundung erfordern. ... weiter lesen Quelle
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