17.07.2013 10:17 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Anweisung eines Erblassers an den Notar, die Anfechtung eines Erbvertrages dem Nachlassgericht zu übermitteln, soll keine gesonderte notarielle Beurkundung erfordern.
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Autor der Pressemeldung "Keine notarielle Beurkundung der Begebung der Anfechtung eines Erbvertrages erforderlich" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.