Bundeskabinett beschließt Zeichnung des Tabakschmuggelprotokolls der Weltgesundheitsorganisation

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[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 17.07.2013] Bundeskabinett beschließt Zeichnung des Tabakschmuggelprotokolls der Weltgesundheitsorganisation

Das Bundeskabinett hat heute der Unterzeichnung des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zugestimmt.
Hierzu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Mit dem Tabakschmuggelprotokoll soll der weltweite illegale Handel mit Tabakwaren eingedämmt werden. Der illegale Handel untergräbt unser Ziel, den Tabakkonsum zu reduzieren und dadurch den Gesundheitsschutz zu stärken. Die billigen Zigaretten sind häufig gefälscht und überschreiten die Höchstmengen an Schadstoffen oft um ein Vielfaches. Das ist eine zusätzliche Gesundheitsgefahr für Verbraucher insbesondere für Jugendliche."
Übergeordnetes Ziel des Tabakschmuggelprotokolls ist der Schutz der Gesundheit: Tabak ist der größte Risikofaktor für Sterblichkeit und Erkrankungen weltweit. Zigarettenschmuggel schwächt alle Bemühungen in der Tabakprävention. Außerdem verlieren Staaten Milliarden an Steuereinnahmen aufgrund des Zigarettenschmuggels. Schätzungen zufolge entspricht der Zigarettenschmuggel in der Europäischen Union 10 Prozent des versteuerten Zigarettenabsatzes. Allein die Bundeszollverwaltung hat im Jahr 2012 insgesamt 146 Millionen geschmuggelte Zigaretten in Deutschland sichergestellt.
Das Tabakschmuggelprotokoll setzt verbindliche Standards für die 176 Vertragsstaaten und bildet einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit. Dabei geht es unter anderem um ein einheitliches Lizenzsystem sowie ein weltweites Sendungs- und Rückverfolgungsverfahren. Weiterhin werden im Protokoll Buchführungspflichten und die Verfolgung von Verstößen gegen Protokollbestimmungen geregelt.
Das Protokoll wird in Kraft treten, sobald es 40 Vertragsparteien ratifiziert haben. Es geht zurück auf Artikel 15 der Tabakrahmenkonvention. Die Konvention ist das erste Abkommen der Vereinten Nationen, welches den Gesundheitsschutz als vorrangiges Ziel hat. Die Vertragsparteien haben sich darin verpflichtet, rechtlich gegen alle Formen des illegalen Handels mit Tabakprodukten, insbesondere gegen Schmuggel, illegale Herstellung und Fälschung, vorzugehen.
Fragen und Antworten zum Thema Tabakschmuggelprotokoll finden Sie unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/faq_tabakschmuggelprotokoll

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