17.07.2013 17:21 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von MAN SE

Presseinformation: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Truck Bus GmbH ins Handelsregister eingetragen

Kurzfassung: Presseinformation: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Truck Bus GmbH ins Handelsregister eingetragen Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zwischen der Truck Bus Gm ...
[MAN SE - 17.07.2013] Presseinformation: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Truck
Bus GmbH ins Handelsregister eingetragen

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zwischen der Truck
Bus GmbH, einer 100%-igen Tochter der Volkswagen AG mit Sitz in Wolfsburg, und der MAN SE, München, ist am 16. Juli 2013 in das Handelsregister der MAN SE eingetragen worden und damit wirksam. Die Aktionäre der MAN SE hatten dem Vertrag auf der diesjährigen Hauptversammlung am 6. Juni 2013 mit großer Mehrheit zugestimmt.
Bislang befand sich die MAN SE in einem so genannten faktischen Konzernverhältnis mit Volkswagen. Damit waren in Hinblick auf die Kooperation innerhalb des Volkswagen Konzerns zahlreiche rechtliche und operative Hürden verbunden. Diese Schwierigkeiten bestehen in einem Vertragskonzern, wie er durch den Abschluss des BGAV entstanden ist, nicht mehr. Damit ist der Weg zu einer deutlich effizienteren und unbürokratischeren Zusammenarbeit innerhalb des Volkswagen Konzerns frei.
Im BGAV verpflichtet sich die Truck
Bus GmbH, außenstehenden Aktionären wahlweise eine Barabfindung in Höhe von 80,89 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie oder eine jährliche Garantiedividende bzw. einen jährlichen Ausgleichsbetrag in Höhe von netto 3,07 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie für das volle Geschäftsjahr zu bezahlen. Die zweimonatige Frist zur Andienung der Aktien beginnt mit der offiziellen Bekanntgabe des Handelsregistereintrags durch das Amtsgericht München. Weitere Informationen werden in Kürze im Bundesanzeiger und auf der Website www.handelsregisterbekanntmachungen.de veröffentlicht. Außerdem erhalten die Aktionäre über ihr Bankhaus weitere Hinweise.

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