18.07.2013 11:27 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Möchte ein Leasingnehmer die Ratenzahlung vorläufig einstellen, bedarf es neben dem Rücktritt vom Kaufvertrag auch der Geltendmachung des Anspruchs auf Kaufpreisrückzahlung gegen den Lieferanten.
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Autor der Pressemeldung "Möglichkeit der Einbehaltung von Leasingraten" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.