18.07.2013 11:36 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Bestehen Risiken bei einem Bauvorhaben, so sollen Architekten und Statiker die Pflicht haben, den Auftraggeber darüber zu unterrichten.
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Autor der Pressemeldung "Bewertung von Risikoaufklärung durch Architekten und Statiker" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.