18.07.2013 12:01 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt

Menschenrechtsbeauftragter zum Nawalny-Urteil

Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter zum Nawalny-UrteilDer Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte heute (18.07.) zum erstinstanzlichen Urteil gegen den russischen Oppositionell ...
[Auswärtiges Amt - 18.07.2013] Menschenrechtsbeauftragter zum Nawalny-Urteil

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte heute (18.07.) zum erstinstanzlichen Urteil gegen den russischen Oppositionellen Alexej Nawalny:
Ich bin erschüttert über das Verfahren und den Schuldspruch gegen den russischen Oppositionellen Alexej Nawalny. Die Art des Verfahrens und das hohe Strafmaß sind ein weiterer Beleg für die fehlende Unabhängigkeit der russischen Justiz. Mit diesem Urteil entfernt sich Russland einen weiteren Schritt von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Die Entscheidung des Gerichts ist ein neuer Schlag gegen die kritische Opposition in Russland. Ich fordere die russische Justiz auf, Alexej Nawalny auf freien Fuß zu setzen und in der nächsten Instanz ein faires und rechtsstaatliches Verfahren sicherzustellen. Alexej Nawalny muss auch künftig die Teilnahme am politischen Leben ermöglicht werden.
Ich fordere die Moskauer Behörden auf, die erwarteten Proteste und Demonstrationen gegen das Urteil zuzulassen.
Hintergrund:
Der prominente russische oppositionelle Blogger und Kandidat für die Moskauer Bürgermeisterwahl am 8. September Alexej Nawalny ist heute (18.07.) in erster Instanz für schuldig befunden worden, in seiner Eigenschaft als Berater des Gouverneurs des Gebiets Kirow im Jahr 2009 für eine staatliche Firma ungünstige Verträge über den Verkauf von Holz an ein Privatunternehmen vermittelt zu haben. Dadurch sei ein Schaden von rund 500.000 Euro entstanden. Nawalny wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt; der Eigentümer des Privatunternehmens, Petr Ofizerow, zu 4 Jahren. Beobachter halten den Prozess für politisch motiviert. Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, hätte dies den Ausschluss Nawalnys von der Bürgermeisterwahl in Moskau zur Folge.

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