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Bei der Entscheidung über eine Versetzung müssen alle Arbeitnehmer einbezogen werden
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Arbeitgeber dürfen bei der Auswahl von Beschäftigten im Rahmen einer Versetzung keine unbillige Eingrenzung vornehmen. So ist die reine Beschränkung auf ehemals befristet Beschäftigte unzulässig. ... weiter lesen Quelle
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