22.07.2013 09:25 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Betriebsrat einer Entleiherfirma kann die nicht nur vorübergehende Entleihung eines Leihmitarbeiters verweigern.
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Autor der Pressemeldung "Verweigerungsrecht des Betriebsrats zu nicht nur vorübergehender Entleihung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.