Harren & Partner: Insolvenzverfahren über MS Pampero offenbar eröffnet

Harren & Partner: Insolvenzverfahren über MS Pampero offenbar eröffnet
Kurzfassung: Nachdem das Containerschiff MS Pampero bereits im Februar unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellt wurde, ist nun nach Angaben des Fondstelegramms das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Harren & Partner: Insolvenzverfahren über MS Pampero offenbar eröffnet GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 22.07.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Harren & Partner Schifffahrts GmbH & Co. KG legte das Containerschiff MS Pampero im Jahr 1994 auf. Scheinbar konnte der Frachter der Krise der Schifffahrt aber auch nicht trotzen. Im Februar dieses Jahres wurde das Schiff unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellt und nun hat das Amtsgericht Nordenham offensichtlich das Insolvenzverfahren eröffnet.

Für die Anleger des Schiffsfonds muss dies nicht zwangsläufig bedeuten, dass ihr investiertes Kapital komplett verloren ist. Vielmehr sollten sie umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Denn häufig wurden gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen die hohen Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht eingehalten.

Statt auf die Risiken, die mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds verbunden sind, hinzuweisen, wurden die Schiffsbeteiligungen in vielen Fällen als sichere Kapitalanlage oder sogar Altersvorsorge beworben. Genau das sind sie aber nicht uneingeschränkt. Anleger, die in einen Schiffsfonds investieren, erwerben eine unternehmerische Beteiligung, die mit allen Chancen aber eben auch mit allen Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Kapitals führen können, verbunden ist. Über eben diese Risiken hätten die Anleger von ihrem Berater detailliert aufgeklärt werden müssen. Ebenso hätten die Anleger über die Provisionen (Kick-Backs), die der Berater für die Vermittlung der Anlage erhält, informiert werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann nach der aktuellen Rechtsprechung eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegen, die den Anspruch auf Schadensersatz begründen kann. Allerdings muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine solche Falschberatung tatsächlich vorliegt.

Anleger des Schiffsfonds MS Pampero, die sich falsch beraten fühlen, sollten sich daher an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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