22.07.2013 09:39 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wird ein Schadenshergang arglistig falsch dargestellt, so entfällt der Versicherungsschutz, auch wenn er bei richtiger Darstellung gegeben wäre.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Kein Versicherungsschutz bei arglistiger Täuschung über Schadenshergang" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.