23.07.2013 16:37 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof

Terminhinweis

Kurzfassung: TerminhinweisSehr geehrte Damen und Herren, wir möchten folgenden Terminhinweis geben: Verhandlungstermin: 11. September 2013 IV ZR 17/13 OLG Köln - Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - 20 U 133/12 ...
[Bundesgerichtshof - 23.07.2013] Terminhinweis

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten folgenden Terminhinweis geben:
Verhandlungstermin: 11. September 2013
IV ZR 17/13
OLG Köln - Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - 20 U 133/12
LG Köln - Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 26 O 105/11
und
IV ZR 114/13
LG Köln - Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 26 S 8/12
AG Köln - Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 124 C 484/11
Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird sich in zwei Verfahren mit der Frage zu befassen haben, wie der Rückkaufswert von Lebensversicherungsverträgen nach erfolgter Kündigung zu bewerten ist.
In den zur Beurteilung anstehenden Fällen schlossen die klagenden Versicherungsnehmer jeweils im Jahr 2004 Lebensversicherungsverträge, die sie 2009 kündigten. Die beklagten Versicherer rechneten den von ihnen auf der Grundlage der vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen ermittelten Rückkaufwert ab und zahlten diesen aus. Die Kläger verlangen eine höhere Zahlung und berufen sich darauf, dass der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208; Pressemitteilung Nr. 122/2012) Klauseln, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des so genannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers für unwirksam erklärt hat. Um derartige Klauseln handelt es sich auch in den hier zu beurteilenden Fällen.
Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2012 nicht zu beurteilen, welche Rechtsfolgen sich aus der materiellen Unwirksamkeit dieser Klauseln für die Berechnung des Rückkaufswerts bei vorzeitiger Kündigung ergeben. Diese Frage wird nunmehr zu beantworten sein.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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