24.07.2013 11:50 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Kauft ein Unternehmer eine mangelhafte Sache von einem anderen Unternehmer, so kann er zwar die Lieferung einer mangelfreien Sache, jedoch nicht die Erstattung etwaiger Zusatzkosten verlangen.
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Autor der Pressemeldung "BGH: Keine Zusatzkostenerstattung bei der Nacherfüllung im Kaufrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.