25.07.2013 09:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
740x317 Pixel - Dateigröße: 31,03 Kb
Der dringende Verdacht einer Nutzung unternehmenszugehöriger Gutschriften durch einen Arbeitnehmer kann eine ausreichende Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung sein.
... weiter lesen Quelle
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/86438GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Persönliche Bereicherung des Arbeitnehmers kann außrordentliche Kündigung rechtfertigen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Persönliche Bereicherung des Arbeitnehmers kann außrordentliche Kündigung rechtfertigen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.