Sprechererklärung: Klarstellung zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarpolitik

Kurzfassung: Sprechererklärung: Klarstellung zur nationalen Umsetzung der EU-AgrarpolitikVor dem Hintergrund der Presseerklärung von AbL, Bioland, BUND und Euronatur zu angeblich drastischen Kürzungen zulasten ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 25.07.2013] Sprechererklärung: Klarstellung zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarpolitik

Vor dem Hintergrund der Presseerklärung von AbL, Bioland, BUND und Euronatur zu angeblich drastischen Kürzungen zulasten von Agrarumweltmaßnahmen und ländlicher Entwicklung im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Agrarpolitik stellt der Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums klar:
"Die Darstellung der Verbände ist falsch. Sie beruht auf einem Verständnisfehler, in dessen Konsequenz Äpfel mit Birnen verglichen werden: Der Europäische Rat hat am 8. Februar 2013 in seinen Schlussfolgerungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums EU-weit ein Volumen von insgesamt rund 84,9 Mrd. Euro in konstanten Preisen des Jahres 2011 für den Zeitraum 2014 bis 2020 beschlossen. Die konkrete Aufteilung auf die Mitgliedstaaten hat der Europäische Rat dabei nicht festgelegt, hierfür aber gewisse Vorgaben beschlossen.
Der genannte Betrag gibt allerdings nicht die tatsächlich verfügbaren ELER-Mittel für Deutschland im Zeitraum 2014 - 2020 wieder. Hierfür ist es erforderlich, die Aufteilung der Kommission für den Zeitraum 2014 bis 2020 in laufende Preise umzurechnen. Die Staats- und Regierungschefs haben am 8. Februar 2013 für die Umrechnung der beschlossenen Ausgabenobergrenzen im gesamten Mehrjährigen Finanzrahmen eine Anpassungsrate um jährlich +2 Prozent beschlossen, bezogen auf das Basisjahr 2011. Diese Umrechnung in laufende Preise ist erforderlich, weil der jährliche Haushalt der Europäischen Union nur in laufenden Preisen ausgedrückt wird. Erst daraus wird ersichtlich, wie viel Mittel tatsächlich aus dem EU-Haushalt zum Beispiel für die landwirtschaftlichen Betriebe zur Verfügung stehen und von den Mitgliedstaaten finanziert werden müssen (vgl. hierzu auch Artikel 4 der entsprechenden Verordnung: http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/fin_fwk1420/proposal_council_regulation_COM-398_de.pdf).
Für Deutschland ergibt sich im ELER damit ein Betrag in Höhe von insgesamt rund 8.217 Mio. Euro für 2014 bis 2020, der um 9,5 Prozent geringer ist als der Deutschland für die laufende Förderperiode 2007 bis 2013 insgesamt zustehende ELER-Betrag (rd. 9.079 Mio. Euro). Da der ELER-Betrag im Zeitraum 2007 - 2013 bereits in laufenden Preisen ausgedrückt ist, entfällt hier die jährliche Anpassung um 2 Prozent.
Darüber hinaus entbehren Behauptungen, wonach in Deutschland mit der Reform der europäischen Agrarpolitik "reihenweise spezifische Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt, der Kulturlandschaften, des Tierschutzes, der Biolandwirtschaft und der regionalen Vermarktung" entfallen werden, jeder Grundlage. Solche Szenarien sind irreführend und falsch. Auch die Forderung nach einer Umverteilung von Mitteln der 1. Säule in die 2. Säule ist in diesem Zusammenhang nicht zielführend, denn: Erstens: Zentrales Ziel der GAP-Reform ist und bleibt es für die Bundesregierung, Brüche in der ersten und in der zweiten Säule der Förderung zu vermeiden, mit der Landwirtschaftspolitik in Europa noch stärker als bisher den Herausforderungen des Klima- und Umweltschutzes Rechnung zu tragen und den Landwirten nun möglichst schnell Planungssicherheit zu geben. Mit einer Umschichtung von 15 Prozent der Mittel aus der ersten Säule in die zweite Säule - wie von einigen Verbänden gefordert - würden wir diesem Ziel nicht gerecht. Eine solche Umschichtung hätte einen massiven Einbruch der Direktzahlungen zur Folge. Das ginge allein zu Lasten der unmittelbar einkommenswirksamen Fördermittel aller bodengebundenen landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland.
Zur Erläuterung: Im künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen werden für Deutschland die Direktzahlungen in der 1. Säule bei Berücksichtigung der Agrarkrisenreserve um rund 7,7 Prozent bis zum Jahr 2020 (im Vergleich zum Jahr 2013) gekürzt. Mittel, die nicht für Krisen verwendet wurden, werden zurückerstattet. Die Kürzung der Mittel in der 2. Säule beträgt gut 9 Prozent für die Periode 2014 bis 2020 (im Vergleich zur Förderperiode 2007 - 2013). Das tatsächlich nochmals geringere Kürzungsvolumen als 9,5 Prozent resultiert daraus, dass zusätzlich noch die Übertragung von Restmitteln der Direktzahlungen des Jahres 2013 in Höhe von 42,6 Mio. Euro auf die 2.Säule-Zahlungen des Jahres 2014 zu berücksichtigen ist. Von einem stark ungleichen Kürzungsverhältnis kann also keine Rede sein. Angesichts der unterschiedlichen Mittelvolumina in der 1. und 2. Säule würde eine zusätzliche Kürzung der Zahlungen in der 1. Säule um 15 Prozent (entspricht etwa 750 Millionen Euro pro Jahr) allerdings zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwuchs der EU-Zahlungen in der 2. Säule um über 60 Prozent führen. Statt einer Umschichtung hat Bundesministerin Aigner vorgeschlagen, in der 1. Säule eine Ausgleichszulage für das Dauergrünland in Höhe von 40 € pro Hektar zu gewähren. Da diese Maßnahme dann in der 2. Säule entsprechend reduziert werden kann, schafft dies zusätzliche Freiräume, die in der Praxis für die Länder sogar die absoluten Verluste in der 2. Säule von rund neun Prozent vollständig ausgleichen können. Ferner ist zu bedenken, dass die Direktzahlungen der 1. Säule unmittelbar einkommenswirksam sind, während in der 2. Säule z.B. bei den Agrarumweltmaßnahmen nur die hierdurch verursachten zusätzlichen Kosten vergütet werden können.
Zweitens: Im Interesse der Bauernfamilien und der ländlichen Räume sieht das von Bundesministerin Aigner vorgelegte Konzept zur nationalen Umsetzung vor, vor allem die bäuerliche Landwirtschaft künftig stärker zu fördern, die Milchviehhaltung mit Dauergrünland zu stärken und die Bewirtschaftung in den von der Natur benachteiligten und schwierigen Regionen zu erhalten.
Mit Verankerung von konkreten Umweltmaßnahmen in der 1. Säule (alleine 30 Prozent der Direktzahlungen werden unmittelbar an die Einhaltung von Greening-Auflagen gebunden), dem Vorschlag für eine Sonderzahlung für die ersten 30 Hektar (im Rahmen der nationalen Umsetzung) und der zusätzlichen Zahlung einer Ausgleichzulage für das Dauergrünland in der 1. Säule (im Rahmen der nationalen Umsetzung) sollen künftig alle Landwirte angehalten werden, nachhaltiger zu produzieren und mehr für die Umwelt zu tun. Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule werden dagegen immer nur auf Antrag hin und einzelbetrieblich gewährt. Durch das Angebot einer Ausgleichszulage für Dauergrünland in der 1. Säule werden zudem für die Länder neue finanzielle Spielräume für andere wichtige Maßnahmen in der 2. Säule geschaffen, wie zum Beispiel die Agrarumweltprogramme oder den Öko-Landbau. Von einem Abbau des Umfangs und der Möglichkeiten für solche Maßnahmen kann also ebenfalls keine Rede sein."

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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