29.07.2013 10:17 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA)
Masern-Ausbrüche in Kitas vermeiden
Kurzfassung: Masern-Ausbrüche in Kitas vermeidenImpflücken vor dem Kita-Besuch schließenDie Betreuungsquote von Kindern steigt in Deutschland kontinuierlich an. Wenn ab dem 1. August der Anspruch auf einen Betr ...
[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 29.07.2013] Masern-Ausbrüche in Kitas vermeiden
Impflücken vor dem Kita-Besuch schließen
Die Betreuungsquote von Kindern steigt in Deutschland kontinuierlich an. Wenn ab dem 1. August der Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- bis Dreijährige greift, wird sich die Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen wohl weiter vergrößern. "Weil sich bei fehlendem Impfschutz Infektionskrankheiten wie die Masern gerade in solchen Gemeinschaftseinrichtungen schnell ausbreiten können, sollten mögliche Impflücken schnellstens geschlossen werden. Am besten noch vor Beginn des neuen Kitajahres", sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). "In Anbetracht der über 1.000 gemeldeten Masernerkrankungen in diesem Jahr, kommt der Schutzimpfung gegen Masern eine besonders hohe Bedeutung zu."
Durch rechtzeitiges Impfen können mögliche Ausbrüche verhindert und die Masern sogar ausgerottet werden. Um dies zu erreichen, müssen mindestens 95 Prozent der Kinder zwei Impfungen erhalten - möglichst vor dem 2. Geburtstag. So empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die erste Impfung zwischen dem vollendeten 11. und 14. Lebensmonat und die zweite zwischen dem 15. und 23. Monat. Wenn Kinder vor dem 11. Monat in die Kita gehen, rät die STIKO, bereits nach dem 9. Lebensmonat das erste Mal gegen Masern zu impfen.
"Die Gefahr von Masern wird noch zu häufig unterschätzt. Einer Studie der BZgA zufolge halten 38 Prozen der Eltern Masern für harmlos, dabei können auch Jahre nach einer Infektion noch schwerwiegende Folgeerkrankungen wie ein schleichender Gehirnzerfall auftreten", erläutert Prof. Dr. Pott. Zwar liegen die Impfquoten von Kindern bei der Einschulung im Jahr 2011 bundesweit bei 96,6 Prozent für die erste und bei 92,1 Prozent für die zweite Masern-Impfung, jedoch zeigen aktuelle Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (versorgungsatlas.de) Impflücken bei den 2-Jährigen. Auf Grundlage der vertragsärztlichen Abrechnungsdaten von etwa 550.000 Kindern (Geburtsjahr 2008) erhielten nur 88,5 Prozent die 1. Impfung und etwa 60 Prozent der Kinder bis zum Alter von 2 Jahren beide Masern-Impfungen. Die Impfraten weisen dabei deutliche regionale Unterschiede auf - mit den niedrigsten Raten in Berlin, Baden-Württemberg und Bayern.
Informiert entscheiden: Impfaufklärung der BZgA Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hält auf www.impfen-info.de umfassende Informationen zu Krankheitsbild und Schutzimpfung sowie die Bestellmöglichkeit hilfreicher Printmaterialien zum Thema Impfschutz allgemein und speziell zur Masernimpfung bereit.
Masern-Impfcheck lohnt sich auch für Eltern Da heute etwa die Hälfte der gemeldeten Masern-Fälle Jugendliche und junge Erwachsene betreffen, sollten auch Eltern ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen und mögliche Impflücken schließen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen nach 1970 geborenen Erwachsenen ohne oder mit nur einer Impfung in der Kindheit bzw. bei unklarem Impfschutz eine Impfung gegen Masern. Ein einfacher Impfcheck steht auf http://www.impfen-info.de/impfpass/ bereit. Geimpfte schützen nicht nur sich selbst und ihre Kinder, sondern auch andere, die noch nicht geimpft sind oder nicht geimpft werden können.
Weitere Informationen:
Internetportal der BZgA zum Impfen: www.impfen-info.de BZgA-Portal zur Kindergesundheit: http://www.kindergesundheit-info.de
Steckbrief Masern als Bürgerinformation:
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA)
Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln
Deutschland
Telefon: 0221-8992280
Telefax: 0221-8992201
Mail: poststelle@bzga.de
URL: http://www.bzga.de
Impflücken vor dem Kita-Besuch schließen
Die Betreuungsquote von Kindern steigt in Deutschland kontinuierlich an. Wenn ab dem 1. August der Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- bis Dreijährige greift, wird sich die Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen wohl weiter vergrößern. "Weil sich bei fehlendem Impfschutz Infektionskrankheiten wie die Masern gerade in solchen Gemeinschaftseinrichtungen schnell ausbreiten können, sollten mögliche Impflücken schnellstens geschlossen werden. Am besten noch vor Beginn des neuen Kitajahres", sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). "In Anbetracht der über 1.000 gemeldeten Masernerkrankungen in diesem Jahr, kommt der Schutzimpfung gegen Masern eine besonders hohe Bedeutung zu."
Durch rechtzeitiges Impfen können mögliche Ausbrüche verhindert und die Masern sogar ausgerottet werden. Um dies zu erreichen, müssen mindestens 95 Prozent der Kinder zwei Impfungen erhalten - möglichst vor dem 2. Geburtstag. So empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die erste Impfung zwischen dem vollendeten 11. und 14. Lebensmonat und die zweite zwischen dem 15. und 23. Monat. Wenn Kinder vor dem 11. Monat in die Kita gehen, rät die STIKO, bereits nach dem 9. Lebensmonat das erste Mal gegen Masern zu impfen.
"Die Gefahr von Masern wird noch zu häufig unterschätzt. Einer Studie der BZgA zufolge halten 38 Prozen der Eltern Masern für harmlos, dabei können auch Jahre nach einer Infektion noch schwerwiegende Folgeerkrankungen wie ein schleichender Gehirnzerfall auftreten", erläutert Prof. Dr. Pott. Zwar liegen die Impfquoten von Kindern bei der Einschulung im Jahr 2011 bundesweit bei 96,6 Prozent für die erste und bei 92,1 Prozent für die zweite Masern-Impfung, jedoch zeigen aktuelle Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (versorgungsatlas.de) Impflücken bei den 2-Jährigen. Auf Grundlage der vertragsärztlichen Abrechnungsdaten von etwa 550.000 Kindern (Geburtsjahr 2008) erhielten nur 88,5 Prozent die 1. Impfung und etwa 60 Prozent der Kinder bis zum Alter von 2 Jahren beide Masern-Impfungen. Die Impfraten weisen dabei deutliche regionale Unterschiede auf - mit den niedrigsten Raten in Berlin, Baden-Württemberg und Bayern.
Informiert entscheiden: Impfaufklärung der BZgA Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hält auf www.impfen-info.de umfassende Informationen zu Krankheitsbild und Schutzimpfung sowie die Bestellmöglichkeit hilfreicher Printmaterialien zum Thema Impfschutz allgemein und speziell zur Masernimpfung bereit.
Masern-Impfcheck lohnt sich auch für Eltern Da heute etwa die Hälfte der gemeldeten Masern-Fälle Jugendliche und junge Erwachsene betreffen, sollten auch Eltern ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen und mögliche Impflücken schließen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen nach 1970 geborenen Erwachsenen ohne oder mit nur einer Impfung in der Kindheit bzw. bei unklarem Impfschutz eine Impfung gegen Masern. Ein einfacher Impfcheck steht auf http://www.impfen-info.de/impfpass/ bereit. Geimpfte schützen nicht nur sich selbst und ihre Kinder, sondern auch andere, die noch nicht geimpft sind oder nicht geimpft werden können.
Weitere Informationen:
Internetportal der BZgA zum Impfen: www.impfen-info.de BZgA-Portal zur Kindergesundheit: http://www.kindergesundheit-info.de
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51109 Köln
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URL: http://www.bzga.de
Weitere Informationen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA),
, 51109 Köln , Deutschland
Tel.: 0221-8992280; http://www.bzga.de
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